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Hundehalsband mit Strom - so melden Sie Tierquälereien

Hundehalsbänder mit Strom sind verboten.
Hundehalsbänder mit Strom sind verboten.
Ein Hundehalsband, das den Vierbeiner mit Strom erzieht, ist verboten, weil es Tierquälerei ist. Theoretisch können Sie jeden Hundebesitzer, der ein Hundehalsband mit Strom verwendet, sofort bei der Polizei anzeigen.

Was Sie benötigen:

  • Verhandlungsgeschick
  • Beweise

Strom am Hundehalsband und die Folgen

Es ist nach § 3 Abs. 11 des Tierschutzgesetzes verboten, Strom am Hundehalsband anzuwenden, um den Hund zu erziehen. Auf der anderen Seite werden die Halsbänder in Massen von seriösen Zoofachhändlern als Erziehungshalsbänder angeboten. Sie können also davon ausgehen, dass der Hundehalter aus Unkenntnis handelt.

  1. Sprechen Sie den Hundehalter, der seinen Hund mit einem Hundehalsband, das Stromschläge verteilt, erzieht, höflich an. Erklären Sie ihm, dass der Einsatz dieser Halsbänder als Tierquälerei gilt. Weisen Sie ihn darauf hin, dass er seinem Tier Leid zufügt und dass es Erziehungshalsbänder mit Ultraschall und Spraystößen gibt, die ähnlich gut wirken, aber keine Tierquälerei sind.
  2. Zeigt sich der Nutzer des Hundehalsbandes mit Strom uneinsichtig, weisen Sie auf § 3 Abs. 11 des Tierschutzgesetzes hin und auf § 18, in dem festgelegt ist, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
  3. Wenn Ihnen der "Hundefreund" mit dem Strom-Hundehalsband nicht glaubt, geben Sie ihm einen Ausdruck der entsprechenden Paragrafen in die Hand und erklären Sie ihm, dass Sie ihn anzeigen werden. Sollte er das Halsband nun weiterhin verwenden, handelt er vorsätzlich und nicht aus Unkenntnis.
  4. Falls  diese Gespräche zu keiner Einsicht geführt haben, wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle. Erklären Sie dort, dass Sie den Halter des Hundes wegen fortgesetzten und vorsätzlichen Verstoßes gegen § 3 Abs. 11 des Tierschutzgesetzes anzeigen und dass Sie Strafantrag stellen. Ist Ihnen der Name des Halters nicht bekannt, geben Sie alle Daten an, die zu seiner Identifizierung führen können. Autokennzeichen, Adresse oder den Namen eines Bekannten, der ihn kennt.
  5. Fügen Sie der Anzeige Fotos bei, die deutlich zeigen, dass das Tier ein Hundehalsband mit Strom trägt, oder nennen Sie Name und Anschrift von Zeugen.
  6. Die Polizei ist verpflichtet, Ihre Angaben zu prüfen, eigenständig zu ermitteln und alles an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Die Polizei darf das Verfahren nicht einstellen, sie muss ermitteln.

Sie sehen, Sie müssen einer Tierquälerei durch ein Strom führendes Hundehalsband nicht tatenlos zusehen. Sie können etwas dagegen unternehmen!

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