Alle Kategorien
Suche

Honorare - Freibetrag als Übungsleiter nutzen

Eine Tätigkeit als Übungsleiter ist durch einen hohen Steuerfreibetrag finanziell attraktiv.
Eine Tätigkeit als Übungsleiter ist durch einen hohen Steuerfreibetrag finanziell attraktiv.
Die Tätigkeit als Übungsleiter hat einen doppelten Charakter. Auf der einen Seite ist es eine eher ehrenamtliche Tätigkeit, auf der anderen Seite gibt es aber auch Honorare. Das Finanzamt versucht dem Rechnung zu tragen, indem es einen erhöhten Freibetrag ansetzt.

Honorare für Übungsleiter sind grundsätzlich steuerpflichtig

  • Der Freibetrag in Höhe von jährlich 2.100 Euro steht allen Übungsleitern zu.
  • Um als Übungsleiter anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Übungsleiter ist, wer als Trainer, Betreuer, Ausbilder, Erzieher oder in einem pflegerischen oder künstlerischen Bereich tätig ist.
  • Die Honorare stammen von  Vereinen, sozialen Einrichtungen, Kirchen oder Schulen und Universitäten.
  • Typische Tätigkeiten sind Trainer in einem Sportverein oder Hausaufgabenbetreuung.
  • Honorare als Übungsleiter stehen nicht im Widerspruch zu einem zusätzlichen 400-Euro-Job.
  • Auch Arbeitslose können von dieser Regelung profitieren.

Die Voraussetzungen für den Freibetrag

  • Die Tätigkeit darf nur nebenberuflich ausgeübt werden. Die  Definition für nebenberuflich lautet, dass die Arbeitszeit maximal ein Drittel einer hauptberuflichen Arbeit betragen darf. Angelehnt an eine 40-Stundenwoche wären dies 13 Stunden und 20 Minuten.
  • Honorare ähnlicher Tätigkeiten werden zusammengefasst. Der Übungsleiter muss in diesem Fall den Arbeitgebern mitteilen, bei welchem Arbeitgeber er den Freibetrag geltend macht. 
  • Bei monatlicher Abrechnung sind immerhin 175 Euro monatlich steuerfrei. 
  • Weitere Werbungskosten können dazu nicht herangezogen werden. Der Freibetrag wird pauschaliert.
Teilen: