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Hausfarbe - Genehmigung bei der Stadtverwaltung einholen

Hausfarben müssen Sie oft genehmigen lassen.
Hausfarben müssen Sie oft genehmigen lassen.
Obwohl Sie als Eigentümer in der Regel keine Genehmigung brauchen, um Ihr Anwesen in einer bestimmten Hausfarbe zu streichen, sollten Sie sich zur Sicherheit bei verschiedenen Behörden erkundigen, ob bestimmen Hausfarben einer Genehmigung bedürfen.

Was Sie benötigen:

  • Denkmalschutzbestimmungen
  • Bauordnung
  • Gemeindesatzung

Vorschriften über Hausfarben

In der Regel bedarf es keiner Genehmigung, wenn Sie Ihr Haus streichen wollen, aber es gibt Ausnahmen, und bevor Sie sich unnötigen Ärger einhandeln, erkundigen Sie sich, was Sie dürfen und was nicht.

  • Ihr Haus kann als Baudenkmal eingestuft worden sein und dann dürfen Sie an dem Haus ohne entsprechende Genehmigung des zuständigen Denkmalamtes nichts ändern, in diesem Fall könnte es sogar ein Problem geben, wenn Sie das Haus zwar in derselben Farbe streichen aber einen anderen Typ von Hausfarbe verwenden.
  • Die Gemeinden können in Ihren Bausatzungen so ungefähr alles festlegen, wie es der Gemeinde- oder Stadtrat beschließt. Es gibt Satzungen, da sind nur weiße Häuser mit rotem Dach erlaubt und sogar die Farbe der Zäune ist vorgeschrieben.
  • Besonders in historischen Stadtkernen gibt es oft etwas allgemeine Vorschriften, die verlangen, dass Häuser zum Stadtbild passen. Das ist dann Auslegungssache, aber mit sehr grellen Hausfarben gibt es oft Probleme.

Genehmigung für ein "buntes" Haus

Falls Sie mit dem Gedanken spielen einfach eine Hausfarbe zu nehmen, die Ihnen gefällt und sich nicht um die Genehmigung zu kümmern, sollten sie sich das gut überlegen. Die Gemeinde kann das Haus auf Ihre Kosten wieder in den alten Zustand versetzen lassen. Deshalb besorgen Sie sich die Genehmigung:

  • Am schwierigsten ist es bei einem Haus, das unter Denkmalschutz steht, denn hier gibt es so gut wie keine Möglichkeit Änderungen am Haus durchzusetzen. Sollte das Haus aber kein besonders erhaltenswertes Objekt sein und auch nicht in einer historischen Umgebung stehen, können sie beantragen, dass Ihr Haus von der Liste der denkmalgeschützten Häuser gestrichen wird. Dann haben Sie die Möglichkeit eine Genehmigung für eine andere Hausfarbe zu bekommen.
  • Erkundigen Sie sich, ob es in Ihrer Gemeinde eine Satzung gibt, die bestimmte Hausfarben vorschreibt. Wenn es keine Vorschrift gibt, können Sie streichen, wie Sie wollen.
  • Gibt es Vorschriften, dann schauen Sie genau hin, die meisten sind allgemein gehalten, verbieten also keine bestimmten Hausfarben, sondern sprechen nur von "ortsüblich" oder "Ortscharakter". In diesen Fällen stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Bauamt. Am besten wird es sein erst mal mündlich vorzusprechen, vielleicht gibt es keine Schwierigkeiten.
  • Wenn Sie bedenken haben, dass die Farbe genehmigt wird, legen  Sie Fotos von ähnlichen Häusern in der Gemeinde vor. In der Regel werden die Ihre Nachbarn befragt werden, wenn diese nicht dagegen haben, sieht de mit der Genehmigung für Ihre Hausfarbe gut aus.
  • Wird die von Ihnen gewünschte Farbe ablehnt, muss es einen Bescheid geben, darin ist eine Rechtsmittelbelehrung. So erfahren Sie, bei wem Sie weiter um die Genehmigung für Ihre Hausfarbe kämpfen können. Sie haben auch die Möglichkeit, dass Ihr Wunsch nach einer neuen Hausfarbe im Gemeinderat besprochen wird und vielleicht von dort eine Genehmigung kommt.
  • Sie können zwar vor einem Verwaltungsgericht Klagen, dass Ihnen eine Hausfarbe erlaubt wird, aber im Großen und Ganzen haben die Gemeinden das Recht über Hausfarbe und Genehmigungen frei zu entscheiden. Lediglich wenn Sie ein besonderes Interesse an der Farbe darlegen können, kann im Einzelfall die Gemeinde zur Genehmigung von Hausfarben gezwungen werden.
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