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Gurtverlängerung für Kindersitz nutzen - so geht's legal

Nicht jede Gurtverlängerung ist erlaubt.
Nicht jede Gurtverlängerung ist erlaubt.
Viele Kindersitze können nur sicher befestigt werden, wenn Sie eine Gurtverlängerung anbringen. Aber Vorsicht! Die Gurtverlängerung muss eingetragen werden und ist nur legal, wenn sie eine Zulassung hat.

Was Sie benötigen:

  • Gurtverlängerung mit ABE
  • Gutachten über die Gurtverlängerung

Wichtiges zur Gurtverlängerung

  • Der Einbau einer Gurtverlängerung ist sehr einfach. Entweder wird die Gurtverlängerung mittels Bolzen statt des vorhandenen Gurtteils angeschraubt oder es wird ein Zwischenstück über das Gurtschloss eingebracht. Es gibt keine Vorschriften darüber, wer die Verlängerung einbauen muss oder wer eine benutzen darf.
  • Die eingebaute Gurtverlängerung muss von einem vereidigten Sachverständigen wie zum Beispiel TÜV oder DEKRA abgenommen werden. Danach müssen Sie diese noch bei der Zulassungsstelle in den KFZ-Schein eintragen lassen.
  • Damit Sie keine Probleme mit der Abnahme bekommen, muss die Gurtverlängerung für den Kindersitz eine ABE = "allgemeine Betriebserlaubnis" haben oder eben ein entsprechendes Gutachten eines Prüfinstitutes vorliegen, welches vom KBA = "Kraftfahrtbundesamt" zugelassen ist. Zurzeit sind keine Gurtverlängerungen mit ABE auf dem Markt.

Kindersitz und unzulässige Befestigungsgurte

Es geht um die Sicherheit und um Menschenleben, deshalb ist der Gesetzgeber hier sehr genau. Das gesamte System der Gurteinheit muss eine Zugbelastung von mindestens 17.000 Nm ertragen können, schließlich soll der Gurt bei einem Unfall halten. Die Folgen, wenn Sie den Kindersitz mit einer nicht zulässigen Gurtverlängerung betreiben, sind aus diesem Grund schwerwiegend:

  • Das Fahrzeug verliert die Betriebserlaubnis. Halter und Fahrer werden mit einer Geldbuße belegt und kassieren 3 Punkte in Flensburg. Erst wenn das Fahrzeug eine vorgeschriebene Gurtverlängerung hat, darf es wieder bewegt werden.
  • Kommt es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug, in dem eine nicht zugelassene Gurtverlängerung ist, werden Fahrer und Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen. Sie können also sowohl als Fahrer als auch als Halter dazu verurteilt werden, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu leisten. Ihre Versicherung kann sich in einem solchen Fall aus der Affäre ziehen.
  • Übrigens ist sogar der Handel mit illegalen Gurtverlängerungen für Kindersitze strafbar. Das Kraftfahrtbundesamt und der Gesetzgeber sehen es ähnlich wie mit Radarwarnern. Also lassen Sie die Finger von selbst gebauten Gurtverlängerungen oder solchen ohne Gutachten!

Verwenden Sie nur Gurtverlängerungen mit einer Zulassung und lassen Sie diese in die Kraftfahrzeugpapiere eintragen.

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