Alle Kategorien
Suche

Grundsteuer absetzen - das müssen Sie wissen

Die Grundsteuer können Vermieter oft steuerlich geltend machen
Die Grundsteuer können Vermieter oft steuerlich geltend machen © wir_sind_klein / pixabay.com
Ist eine Immobilie vermietet, so kann die bereits gezahlte Grundsteuer die Steuerbelastung des Eigentümers in vielen Fällen vermindern. Bei einer Eigennutzung der Immobilie und auch bei Mietern lassen sich Grundsteuern jedoch nur in Ausnahmefällen geltend machen. Wann kann die Grundsteuer abgesetzt werden?

In welchen Fällen kann ein Vermieter die Grundsteuer geltend machen?

Grundsteuern zahlt immer der Immobilieneigentümer an seine Gemeinde. Die Höhe dieser Steuer ist abhängig von Immobilientyp und dem lokalen Hebesatz.

Ist die Immobilie vermietet, so kann der Eigentümer die Grundsteuer als Werbungskosten absetzen. Oftmals legen jedoch die Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter bereits um, sodass sie dann nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden kann.

In diesem Fall wird die gezahlte Grundsteuer mit den Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter verrechnet und kann die Steuer des Eigentümers nicht mehr mindern. Für den Fall, dass mietvertraglich jedoch der Mieter nicht die Grundsteuer trägt, kann der Vermieter sie als Werbungskosten geltend machen. 

Steuerliche Behandlung der Grundsteuer bei Eigennutzung der Immobilie

Bewohnt der Immobilieneigentümer die Immobilie selbst, kann er seine Grundsteuer nicht geltend machen bei der Steuererklärung. Für den Fall allerdings, dass er einen Teil der Immobilie vermietet hat, kann die Grundsteuer anteilig berücksichtigt werden für den vermieteten Teil.

Grundsteuer und leerstehende Immobilien

Steht ein Haus oder eine Wohnung leer, obwohl sich der Vermieter um die Vermietung bemüht, so kann auch in diesem Fall die Grundsteuer abgesetzt werden. Allerdings muss der Vermieter dann dem Finanzamt seine Vermietungsabsicht glaubhaft darlegen können. Hierbei ist es nicht unbedingt ausreichend, das Mietangebot veröffentlicht zu haben. Insbesondere wenn die Immobilie schon lange leer steht, obwohl eine hohe Nachfrage nach Mietobjekten besteht, wird das Finanzamt die Vermietungsabsicht anzweifeln.

Ein Grundsteuererlass von 25 oder auch 50 Prozent kann gewährt werden, wenn die Immobilie aufgrund von Umständen, die der Eigentümer nicht zu verantworten hat, leersteht. Hierbei kann es sich z. B. um Elementarschäden wie Sturmschäden, Überflutungen etc. handeln. Auch für den Fall, dass Mieter ihre Miete nicht bezahlen und die Mieteinnahmen fehlen, kann die Grundsteuer reduziert werden. 

Das häusliche Arbeitszimmer und die Grundsteuer

Für den Fall, dass man als Selbstständiger oder Freiberufler ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchte, können hierfür auch die Nebenkosten und eben anteilig damit auch die Grundsteuer abgesetzt werden. Relevant ist in diesem Fall die Warmmiete.

Grundsteuer bei Mietern

Falls ein Mieter die Grundsteuer über seine Nebenkosten bezahlt, kann er diese trotzdem nicht von der Steuer absetzen.

Die Grundsteuer kann also immer nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Vermieter sie trägt. Mieter und Eigennutzer einer Immobilie können sie hingegen nicht geltend machen. Bei leerstehenden Immobilien kann sie nur dann geltend gemacht werden, wenn eine Vermietungsabsicht dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden kann.

helpster.de Autor:in
 Stella Körner
Stella KörnerStella ist als Wirtschaftswissenschaftlerin unsere Expertin für Geld und Finanzen. Sie publiziert regelmäßig zu Wirtschaftsthemen und Beruf & Karriere.
Teilen: