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Grunderwerbsteuer in Raten zahlen - was Sie beachten sollten

Bezahlung der Grunderwerbsteuer ist die Voraussetzung für Grundbucheintrag.
Bezahlung der Grunderwerbsteuer ist die Voraussetzung für Grundbucheintrag. © Campomalo / Pixelio
Die Grunderwerbsteuer ist eine nicht zu unterschätzende Position beim Erwerb einer Immobilie. Es wäre schön, diese in Raten zahlen zu können.

Grunderwerbsteuer notwendig für Grundbucheintrag

  • Immobilien werden in der Regel finanziert. Voraussetzung für die Hypothek, das heißt, das Haus in Raten zahlen zu können, ist ein Grundschuldeintrag der Bank. Um die Finanzierung in die Wege leiten zu können, ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer die Voraussetzung.
  • Wenn Sie ein Objekt erwerben, führt in der Regel der erste Weg nach dem Notartermin zur Bank, um die Grunderwerbsteuer zu überweisen. Erst mit Zahlungseingang beim Finanzamt wird die Auflassungsvormerkung für den Grundbucheintrag vorgenommen. Damit werden Sie erst offizieller neuer Eigentümer der Immobilie.
  • Der Grundbucheintrag wiederum ist notwendig, damit die Bank die Grundschuld bestellen kann. Grundsätzlich sieht es das Gesetz nicht vor, die Grunderwerbsteuer in Raten zu zahlen. 

Raten zu zahlen behindert den Finanzierungsprozess 

  • Die Grunderwerbsteuer in Raten zahlen funktioniert im Prinzip nur, wenn Sie mit dem Verkäufer vereinbaren, dass der Kaufpreis erst fällig wird, wenn die Grunderwerbsteuer abgezahlt ist. 
  • Einige Bundesländer räumen diese Option ein, jedoch sind Bedingungen damit verknüpft. Eine Ratenzahlung oder Stundung ist nur möglich, wenn Sie als Käufer erkranken oder sonstige Ereignisse Ihre wirtschaftliche Lage so beeinträchtigen, dass Sie zur Zahlung nicht in der Lage sind. 
  • Als Alternative, die Grunderwerbsteuer in Raten zu zahlen, bietet sich die Steuerstundung an. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nachgewiesener Maßen eine adäquate Steuerrückerstattung erwarten. In diesem Fall können Steuerschuld und Steuerrückerstattung verrechnet werden. 
  • Losgelöst davon bleibt aber die Problematik, dass die Bank die Finanzierung erst in die Wege leitet, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind. 
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