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GmbH: Gewinnverteilung einfach erklärt

GmbH: Gewinnverteilung einfach erklärt1:16
Video von Valentin Falkenrot1:16

Die GmbH Gewinnverteilung beinhaltet unter anderem eventuelle Auszahlungen. Innerhalb einer GmbH ergibt sich die Verteilung erwirtschafteter Gewinne aus der Höhe der Einlagen der jeweiligen Gesellschafter. Dazu ist zu sagen, dass die Entscheidung über eine bestimmte Gewichtung in jeder GmbH frei getroffen werden kann. Berücksichtigung findet daher meist nicht nur die Höhe der Einlage. Eine Rolle können bestimmte Aufgaben oder Funktionen des Gesellschafters spielen. Ebenso kann sich die Gewinnverteilung nach den in die Gmbh eingebrachten Sacheinlagen richten.

Grundsätzliches zur Gewinnausschüttung einer GmbH

Eine GmbH ist als Kapitalgesellschaft auch ertragsteuerpflichtig. Im Gegensatz zum Gewinn des Einzelunternehmens wird der GmbH-Gewinn nicht mit der Einkommensteuererklärung der Gesellschafter (Anteilseigner) versteuert.

  • Die GmbH benutzt zur Versteuerung der Gewinne die Körperschaftsteuererklärung. Die Anteilseigner haben nicht in gleicher Weise Zugriff auf den Gewinn, wie das beispielsweise ein Einzelunternehmer kann. Selbst für den Fall, dass es sich um eine sogenannte 1-Mann-GmbH handelt, gelten neben steuerrechtlichen Vorschriften auch die Reglungen zum GmbH-Gesetz.
  • Häufig sind die Gesellschafter auch Geschäftsführer der GmbH, genannt Gesellschafter-Geschäftsführer. Für diese Tätigkeit steht ihnen ein Geschäftsführer-Gehalt zu. Im einkommensteuerrechtlichen Sinne sind sie daher angestellt und nicht selbstständig.
  • Das Gehalt in der GmbH versteuert man dann normal über die Einkommensteuererklärung, eingeschlossen Lohnsteuerabzug. Das Gehalt mindert als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH. 

Gewinnverteilung und Versteuerung beim Gesellschafter

  • Eventuelle Gewinne können von der GmbH ausgeschüttet werden. Wie die Gewinnverteilung und in welcher Höhe die Ausschüttung erfolgt, darüber beschließt die Gesellschafterversammlung
  • In aller Regel erfolgt die Gewinnverteilung im Verhältnis der Anteile. Hält ein Gesellschafter beispielsweise 25 Prozent als GmbH-Anteil, dürfte er demnach eine Ausschüttung von genau 25 Prozent des Ausschüttungsbetrages erhalten. Bei der GmbH ist die Ausschüttung so steuerneutral wie bei Einzelunternehmen auch.
  • Den bei der Gewinnverteilung erhaltenen Ausschüttungsbetrag muss der Anteilseigner als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Seit 2009 greift bei Gewinnausschüttungen die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent. Unter Umständen kommen weitere Methoden (Volloption, Teileinkünfteverfahren sowie Teiloption mit Sondersteuersatz) bei der Gewinnversteuerung zur Anwendung.

Die Gewinnverteilung kann auch die Form verdeckter Gewinnausschüttungen annehmen. Meist wird bei einer Steuerprüfung festgestellt, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt unangemessen hoch gezahlt wurde und nicht vollständig als Betriebsausgaben gewertet werden darf. In einem solchen Fall muss der Gesellschafter die Gewinnausschüttung nachversteuern.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.