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GEZ - Auskunftspflicht richtig einhalten

Die GEZ-Auskunftspflicht besteht für alle Rundfunkgeräte.
Die GEZ-Auskunftspflicht besteht für alle Rundfunkgeräte.
Immer öfter kommt es vor, dass sich aktive Datenschützer darüber beschweren, wie die GEZ mit Daten umgeht. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre GEZ-Auskunftspflicht richtig einhalten.

So halten Sie die GEZ-Auskunftspflicht richtig ein

Ihre Auskunftspflichten gegenüber der Gebühreneinzugszentrale sind ganz genau im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) gut verständlich geregelt.

  • Dieser Vertrag verlangt von Ihnen, dass Sie den Beginn und das Ende der Benutzung eines beliebigen Rundfunkempfangsgerätes, sofern Sie es auf Empfang setzen, selber anzeigen müssen. Sie sind auch verpflichtet, einen eventuellen Wohnungswechsel bei der Stelle bekannt zu geben.
  • Außerdem haben Sie die Pflicht, der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt auf deren Nachfrage hin Auskunft über solche Tatsachen zu erteilen, die den Grund, die Höhe und auch den Zeitraum Ihrer Gebührenpflicht mit einbeziehen.
  • Das ist der Fall, wenn Sie die GEZ noch nicht informiert haben, diese aber tatsächliche Anhaltspunkte hat, dass Sie ein eigenes Rundfunkempfangsgerät benutzen. Diese Auskunftspflicht besteht auch für in Ihrem Haushalt lebende Personen.
  • Für diejenigen Personen, bei denen o. g. nicht zutrifft, besteht keine Pflicht zur Antwort. Wer also kein Radio und auch keine Fernseher benützt, braucht nicht zu antworten. Allerdings sind diejenigen, die lediglich ein Radio auf Empfang haben und dies bereits angezeigt haben, nach Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die mit der Kontrolle der Rundfunkgebühren beauftragt sind, nicht weiter verpflichtet, neue Auskünfte zu erteilen
  • Aber Personen, die bei Ihnen im Haushalt leben, sind verpflichtet zur Auskunft. Allerdings hier Kinder unter 14 nicht. Auch ist fraglich, ob diese Vorschrift Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind und über keine eigenen Geräte und Einkommen verfügen, betrifft.
  • Viele Personen, die aber gar nicht auskunftspflichtig sind, sehen sich oft doch zu einer Antwort verpflichtet. Denn die GEZ verfolgt bei einer ausbleibenden Antwort eine sogenannte Eskalationsstrategie. Hier werden in drei aufeinanderfolgenden Schreiben bedrohliche Formulierungen angewandt.
  • Diese Schreiben lassen den Eindruck entstehen, dass demnächst hoheitliche Maßnahmen passieren können. Da die GEZ keine Befugnisse dazu hat, kommt es jedoch nicht so soweit.
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