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Geländerhöhe - das müssen Sie beim Treppenbau beachten

Treppen im Rohbau mit Geländer absichern
Treppen im Rohbau mit Geländer absichern © Rainer Sturm / Pixelio
Besonders am Anfang und Ende von Treppen passieren häufig Unfälle. Nicht selten sind Unkonzentriertheit, Eile oder Nichtbenutzung des Handlaufes die eigentliche Unfallursache. Doch ebenso oft sind es bautechnische Mängel oder nicht bewohnergerechte Konstruktionen, die zu Stürzen führen. Wenn Sie eine Treppe planen beziehungsweise bauen, müssen Sie der Geländerhöhe genügend Aufmerksamkeit schenken.

Aus bautechnischer Sicht entstehen Treppen, wenn mehr als drei Stufen in Folge zu verzeichnen sind. Vom Gesetzgeber sind spezielle Vorschriften auch für eine Geländerhöhe benannt. Konkret geht es um das Vorhandensein von Handläufen, die ab dieser Höhe sicheres Besteigen und gefahrloses Herabsteigen gewährleisten sollen.

Geländerhöhe als ein wesentlicher Teil beim Treppenbau

  • Ab einer Absturzhöhe von mehr als 1,50 Meter, ist die Mindestempfehlung, müssen zusätzlich Geländer angebracht werden. Sie erreichen durch das Anbringen der Handläufe einen Halt und eine Führung. 
  • Die Funktion der Geländer besteht darin, Kinder vor dem Durchrutschen und stürzende Personen zu schützen. Mit dem Anbringen passender Geländer verhindern Sie das Herabfallen größerer Gegenstände. Der Bau von Treppen begleitet Sie bei jedem Hausbau. Daher müssen Sie sich auch mit dem Treppengeländer beschäftigen. 
  • Sie bauen ein Treppengeländer aus drei wesentlichen Teilen zusammen. Dazu gehören das eigentliche Geländer, die Geländerfüllung und der Handlauf.
  • Wenn Sie und Ihre Familie als Benutzer beim Auf-und Absteigen auf Ihrer Treppe ein sicheres Gefühl verspüren, können Sie von einer gelungenen Konstruktion von Treppe und Geländer ausgehen.
  • Sie müssen beim Hausbau für jede Treppenvariante eine bestimmte Form von Geländer einbauen. Sie haben zum einen steigende Geländer (führen mit den Treppenstufen nach oben) und zum anderen Brüstungsgeländer (sichern eine Treppenöffnung im oberen Stockwerk).

Gesetzliche Vorschriften für den Einbau von Geländer

  • Die Landesbauordnungen beinhalten jeweilige Regelungen für Geländer entsprechend der DIN 18065. Demnach müssen Sie freie Seiten von Treppen durch ein Geländer absichern.
  • Die Geländerhöhe soll eine einheitliche Höhe von 90 Zentimetern aufweisen. Die Geländerhöhe wird dabei senkrecht über der Vorderkante der Treppenstufe gemessen. Wenn Sie Treppen haben, die einen Höhenunterschied über zwölf Meter überbrücken, beträgt die Höhe der Geländer 1,10 Meter. Abweichend sind die Höhen bei Arbeitsstätten. Hier müssen Treppengeländer eine Mindesthöhe von einem Meter haben.
  • Wenn zu Ihrer Familie Kinder gehören, die nicht in jedem Fall beaufsichtigt werden, bauen Sie Geländer, dass Sie ein Überklettern erschweren.
  • Ein wichtiges Bauteil von Treppen und Geländern sind Handläufe. Die Regelungen besagen hier, dass sie bequem nutzbar sind. Daher sollten Sie sie nicht tiefer als 80 Zentimeter anbringen.
  • Als unbequem gelten auch Handläufe, die höher als 115 Zentimeter befestigt sind. Sie messen dabei immer senkrecht über der Stufenvorderkante. Bringen Sie im Interesse Ihrer Familie und auch für das spätere Alter rechts und links von einer Wendeltreppe einen Handlauf an.

Sie sollten Ihr Treppengeländer so bauen, dass keine Personen (besonders kleine Kinder) nicht hindurch stürzen können. Sie können die Unfallgefahr tatsächlich nur dann reduzieren, wenn Sie einen vorhandenen Handlauf benutzen. Erst dann erweisen sich die von Ihnen eingehaltenen Bauvorschriften als sinnvolle Sache.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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