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Gehalt als Bürgermeister - Wissenswertes zu den Verdienstmöglichkeiten

Bürgermeister großer Städte verdienen am meisten.
Bürgermeister großer Städte verdienen am meisten. © Helga_Ewert / Pixelio
Der Bürgermeister einer Klein- oder Großstadt muss sich um die unterschiedlichsten Belange kümmern. So fungiert er als gesetzlicher Vertreter seiner Gemeinde und muss beispielsweise neue Beschlüsse vorbereiten und umsetzen. Wie viel Gehalt ein solcher kommunaler Wahlbeamter erhält, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Selbst in einem Ehrenamt steht Ihnen ein bestimmter Geldbetrag zu.

Gehalt als kommunaler Wahlbeamter

  • Orientieren Sie sich an dieser Regel: Je mehr Einwohner Ihre Gemeinde hat, desto höher wird Ihr Gehalt ausfallen. Die jeweiligen Einwohnergrenzen variieren von Bundesland zu Bundesland und sind in der Eingruppierungsverordnung festgelegt.
  • Das Gehalt eines Bürgermeisters richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz für Beamte im öffentlichen Dienst, die Einordnung erfolgt in die Gruppen B1 bis B11, mit dem Dienstalter steigt das Gehalt.
  • So liegt das Grundgehalt einer kleinen Kommune bei etwa 4000 bis 5500 Euro brutto (B1) im Monat. Der Erste Bürgermeister in Städten wie Hamburg oder Berlin verdient durchschnittlich 10.000 Euro (B11). Kommen Sie aus der freien Wirtschaft ins Amt, entscheidet der Stadt- oder Gemeinderat über die Einordnung in eine Stufe. 
  • Zum Grundgehalt kommen zahlreiche Zuschläge. Sind Kinder vorhanden, gibt es zusätzlich Geld. Außerdem erhalten Bürgermeister eine sogenannte Dienstaufwandsentschädigung, die unter anderem Kleiderkosten und Essenseinladungen abdecken. Zusätzlich können Fahrtkosten erstattet werden. Regierungschefs erhalten weitere Zuschläge, die sich am Grundgehalt orientieren. 
  • Haben Sie eine bestimmte Anzahl im Bürgermeisteramt gearbeitet, stehen Ihnen Altersbezüge zu.

Bürgermeister als Ehrenamt ausüben

  • Leben in der Gemeinde weniger als 500 Einwohner, muss das Bürgermeisteramt ehrenamtlich ausgeübt werden. Bei der Spanne 500 bis 2000 Einwohnern entscheidet in der Regel der Gemeinde- oder Stadtrat darüber, ob Sie ehrenamtlich oder hauptberuflich eingesetzt werden. Über 2000 Einwohner verlangen immer einen hauptberuflichen Bürgermeister.
  • Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist ebenso mit vielen Stunden Arbeit verbunden, sodass Sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Höhe ist individuell geregelt. Sie kann als monatlicher Pauschalbetrag oder in Form separater Kostenerstattungen, zum Beispiel für die Teilnahme an Sitzungen, gezahlt werden. Auch im Ehrenamt entscheidet die Einwohnerzahl über die Höhe des "Gehalts". Sie kann bis auf 1800 Euro im Monat ansteigen. 
  • Arbeiten Sie ehrenamtlich, profitieren Sie außerdem von Steuervergünstigungen. Wird Ihr Gehalt aus öffentlichen Kassen gezahlt, ist die Aufwandsentschädigung unter Umständen sogar steuerfrei. Es gilt die Schätzungsrichtlinie oder der sogenannte Ratsherrenerlass, um Freigrenzen für Aufwandsentschädigungen zu ermitteln.
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