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Für ein Luftgewehr einen Waffenschein machen - so geht's

Den Waffenschein machen für das Luftgewehr.
Den Waffenschein machen für das Luftgewehr.
Das Luftgewehr gehört zu den sogenannten Druckluftwaffen. In Deutschland dürfen Sie ein Luftgewehr außerhalb Ihres befriedeten Besitzes nur mit sich führen, wenn Sie einen Waffenschein besitzen. Um einen Waffenschein zu bekommen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.

In Deutschland ist jede Person ab 18 Jahren befugt, ein Luftgewehr frei verkäuflich zu erwerben, wenn die Geschossbewegungsenergie nicht größer als 7,5 Joule und es mit dem „F im Fünfeck“-Stempel versehen ist.

So dürfen Sie Ihr Luftgewehr benutzen

  • Das Luftgewehr ist in Deutschland ein beliebtes Sportgerät, da es sich zum einen gut für Schießübungen eignet und zum anderen geringe Betriebskosten mit sich bringt.
  • Wenn Sie bereits ein Luftgewehr besitzen, dessen Mündungsenergie 7,5 Joule nicht übersteigt und gekennzeichnet ist, dürfen Sie es in Ihrem umzäunten Grundstück auch ohne Waffenschein benutzen.
  • Außerhalb Ihres befriedeten Besitztums dürfen Sie ohne Waffenschein Ihr Luftgewehr aber nur verpackt und nicht schussbereit (die Munition muss getrennt von Ihrem Luftgewehr gelagert sein) zu einer Schießsportstätte transportieren.
  • Möchten Sie das Luftgewehr auch in der Öffentlichkeit führen, benötigen Sie dazu eine behördliche Erlaubnis – den Waffenschein.
  • Der „kleine“ Waffenschein reicht hierbei nicht aus, Sie benötigen den regulären Waffenschein.

So beantragen Sie einen Waffenschein

  • Um in Deutschland Ihr Luftgewehr auch in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, müssen Sie einen Waffenschein beantragen.
  • Den Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt oder der Kreisverwaltungsbehörde.
  • Der reguläre Waffenschein wird nur unter besonderen Bedingungen genehmigt.
  • Die Kriterien sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Nachweis einer abgelegten Sachkundeprüfung und einer Haftpflichtversicherung sowie der Nachweis einer besonderen Gefährdung.
  • Regelungen zum Waffenschein finden Sie unter anderem auch in § 10 des Waffengesetzes.
  • Wie ein Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins aussehen kann, können Sie sich zum Beispiel auf dem Formularserver der Stadt Hannover ansehen.
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