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Führerschein auf Arabisch in Deutschland machen - so geht's

Ihre Unterrichtsmaterialen erhalten Sie auf Arabisch.
Ihre Unterrichtsmaterialen erhalten Sie auf Arabisch.
Auch als Immigrant können Sie in Deutschland ohne Probleme Ihren Führerschein machen. Die Fahrschulen stellen die Unterrichtsmaterialen in verschiedenen Sprachen - unter anderem auch in Arabisch - zur Verfügung.

Das Unterrichtsmaterial ist auf Arabisch 

Besonders, wenn Sie als Immigrant neu in die Bundesrepublik Deutschland kommen und Ihren Führerschein machen möchten, haben Sie es nicht einfach. Damit Sie das Unterrichtsmaterial vernünftig und ohne Probleme durcharbeiten können, besorgt die Fahrschule Ihnen das Unterrichtsmaterial auf Arabisch. Hierfür fallen in aller Regel keine weiteren Kosten für Sie an. Das einzige Problem, was hier auftreten kann, ist, dass Sie eventuell ein paar Tage warten müssen, bis Sie das Buch und die Übungsbögen bekommen. 

Den Führerschein in Deutschland können Sie in Ihrer Landessprache erwerben

Der Technische Überwachungsverein (TÜV) nimmt die theoretische Prüfung für den Führerschein nicht mehr auf Bögen ab. In ganz Deutschland wird mittlerweile über einen Computer geprüft.

  • Die Prüfung läuft ab, in dem Sie Ihren Personalausweis zur Kontrolle vorzeigen. Sie werden dann einem Terminal (Computer) zugewiesen, an dem Sie die Prüfung ablegen.
  • Für Immigranten oder alle, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, gilt eine Sonderreglung in Deutschland. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Prüfung auch in Arabisch zu machen. Hier wird Ihnen die Führerscheinprüfung auf Arabisch eingespielt, oder Sie bekommen eine Audioansage über Kopfhörer, in denen Ihnen die Fragen auf Arabisch übersetzt werden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist es in Deutschland auch möglich, die Prüfung mündlich abzulegen. Hier wird ein Übersetzer gestellt. Alle Sonderprüfungen müssen extra bezahlt werden. Die Kosten haben Sie beziehungsweise die Fahrschule zu tragen.

Für die praktische Prüfung kann ein Dolmetscher eingesetzt werden, der die Anweisung des Prüfers übersetzt. Auch diese Kosten haben Sie selbst zu tragen.

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