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Freiumschlag - so verwenden Sie ihn

Ein Freiumschlag ist kostenfrei.
Ein Freiumschlag ist kostenfrei. © Benjamin Klack / Pixelio
Ein Freiumschlag ist ein Umschlag, mit dem Sie etwas frei, also ohne selbst Porto zahlen zu müssen, versenden können. Sie sollten jedoch, nicht nur der Fairness halber, einiges beachten, wenn Sie beim Versand von Briefen einen Freiumschlag verwenden möchten.

Wie funktioniert das Versenden mit Freiumschlag?

Bei einem sogenannten Freiumschlag ist das Porto für die Sendung bereits vom Empfänger bezahlt worden bzw. wird von diesem bezahlt, sobald der Umschlag bei ihm ankommt.

Oft erhalten Sie einen derartigen Umschlag, wenn Sie bei einer Apotheke ein rezeptpflichtiges Arzneimittel bestellen möchten und das Originalrezept einschicken müssen oder wenn Sie ein SEPA Lastschriftmandat erteilen möchten, beispielsweise für die Krankenkasse oder für die Rundfunkgebühren. Das Formular hierfür können Sie dann mit dem beiliegenden Freiumschlag für Sie kostenfrei zurücksenden.

Auch viele Werbemaßnahmen, egal ob mit oder ohne Gewinnspiel, werden oft von Freiumschlägen begleitet, damit der (zukünftige) Kunde problemlos Kontakt aufnehmen kann.

Ein Freiumschlag enthält entweder bereits eine Briefmarke, einen Wertzeichen Stempel der entsprechenden Firma oder den aufgedruckten Begriff “portofrei”.

In manchen Fällen, z. B. wenn Sie Kataloge oder Autogrammkarten postalisch anfordern, werden Sie dazu angehalten, einen Freiumschlag mitzuschicken. In diesem Fall sollten Sie einen mit Ihrer Adresse und ausreichender Frankierung versehenen Umschlag mitschicken.

Achten Sie dabei auf die passende Größe und ausreichend Porto. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viel der Versand eines angeforderten Artikels kostet, können Sie optional und um sicher zu gehen, vorher Kontakt zum Absender aufnehmen und nachfragen.  

Was gibt es bei “portofrei” zu beachten?

Egal in welchem Kontext Sie den Freiumschlag nutzen, Sie können ihn bedenkenlos nutzen, um etwas an den entsprechenden Empfänger zu senden, ohne Porto zu zahlen.

Bedenken Sie jedoch, dass der Freiumschlag nur für die angegebene und in der Regel bereits aufgedruckte Adresse gilt. Sie dürfen den Umschlag also keinesfalls mit einer neuen Adresse versehen und so einen anderen Inhalt ohne Porto zu zahlen versenden.

Fairerweise sollten Sie den Freiumschlag auch nur für den Brief nutzen, für den er vorgesehen ist. Ein privates Anschreiben oder andere Unterlagen haben in einem derartigen Umschlag eigentlich nichts verloren. Wenn Sie Pech haben, weigert sich der Empfänger, das Schreiben, das sich unrechtmäßig im Umschlag befindet, anzunehmen.

helpster.de Autor:in
Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
Dr. Hannelore Dittmar-IlgenHannelore hat Mathematik, Physik sowie Chemie und Pädagogik studiert und erklärt diese schwierigen Themenfelder schon immer gerne ihren Mitmenschen. Auch über ihre Hobbys schreibt sie leidenschaftlich gerne, das können unsere Leser in den Kategorien Essen & Trinken sowie Handarbeit entdecken. Sie ist eine unserer fleißigsten Autorinnen der ersten Stunde von HELPSTER.
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