Alle Kategorien
Suche

Fitnessvertrag kündigen - so geht's bei Fitnessstudios mit Laufzeit

Kündigen Sie den Fitnessvertrag nach Laufzeitablauf!
Kündigen Sie den Fitnessvertrag nach Laufzeitablauf!
Wer in einem Fitnessstudio trainiert, sollte wissen, dass der Fitnessvertrag oft an eine Laufzeit gebunden ist. Sie können dann erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fristgemäß kündigen.

So kündigen Sie den Vertrag

Grundsätzlich muss Ihr Fitnessvertrag keine Mindestvertragslaufzeit haben. Lesen Sie in dem Fitnessvertrag und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach, ob Ihr Fitnessvertrag eine Laufzeit hat. Haben Sie eine Laufzeit vereinbart, so können Sie erst nach Ablauf der Laufzeit fristgemäß kündigen.

  1. Lesen Sie nun in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach, wie Ihre Kündigungsfrist ist. Oftmals können Sie alle drei Monate kündigen. Sie können dann drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
  2. Schreiben Sie nun ein Kündigungsschreiben.
  3. Vergessen Sie nicht Ihre Kundennummer in die Kündigung zu schreiben.
  4. Schreiben Sie zu welchem Termin Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen.
  5. Sie können einen weiteren Satz hinzufügen, dass Sie hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen. So vermeiden Sie, dass Ihre Kündigung keine Wirkung entfaltet, wenn Sie den Termin falsch bestimmt haben. Ihre Kündigung wird so zu dem nächstmöglichen Termin wirksam.
  6. Schicken Sie nun Ihrem Fitnessstudio die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu.

Sobald die Kündigung zugestellt ist und das Fitnessstudio die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat, ist Ihre ordentliche Kündigung vom Fitnessvertrag rechtswirksam.

So lösen Sie den Fitnessvertrag außerordentlich auf

Sie können Ihren Fitnessvertrag unter besonderen Voraussetzungen auch während der Vertragslaufzeit kündigen.

  • Beachten Sie aber, dass dies nur möglich ist, wenn Ihr Fitnessstudio unvorhersehbar die Preise erhöht oder es Ihnen unmöglich ist, den Fitnessvertrag weiter zu nutzen. Es muss Ihnen unmöglich geworden sein, am Vertrag festzuhalten.
  • Ist es Ihnen nun unmöglich geworden an dem Fitnessvertrag festzuhalten, teilen Sie dies dem Fitnessstudio mit. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie durch eine Versetzung umziehen müssen und an dem Ort keine Zweigstelle des Fitnessstudios ist. Belegen Sie die Gründe gegebenenfalls mit Beweisdokumenten, Versetzungsantrag usw.
  • Manchmal ist es auch aus gesundheitlichen Gründen unmöglich Fitnesstraining auszuüben, dann sollten Sie die Bescheinigung von Ihrem Arzt der außerordentlichen Kündigung beifügen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
Teilen: