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Feuerlöscher-Pflicht – das sollten Sie wissen

Für Privathaushalte in Deutschland besteht keine Feuerlöscher-Pflicht.
Für Privathaushalte in Deutschland besteht keine Feuerlöscher-Pflicht.
Ein Feuerlöscher kann Leben retten, denn die Brandbekämpfung funktioniert mit einem geeigneten Löschmittel natürlich besonders effektiv. Trotzdem sind Feuerlöscher in deutschen Privathaushalten selten, denn es gibt keine Verpflichtung, einen funktionstüchtigen Feuerlöscher parat zu haben.

Feuerlöscher in Privathaushalten

  • Für private Haushalte gilt in Deutschland keine Feuerlöscher-Pflicht. Zweifelsohne lohnt sich die Investition trotzdem. Feuerlöscher sind nicht sehr teuer, mit einer Investition von wenigen Euro können Sie Ihr Hab und Gut im Brandfall so selbst schützen.
  • Rufen Sie auch bei kleinen Bränden rechtzeitig die Feuerwehr. Ein einzelner Feuerlöscher kann ein Feuer kurzfristig eindämmen, reicht zur Brandbekämpfung jedoch oft nicht aus.
  • Auch im PKW müssen Sie keinen Feuerlöscher mitführen. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug jedoch auch ins Ausland reisen, beispielsweise nach Belgien oder Polen, nehmen Sie einen Feuerlöscher mit, denn dort ist dieser verpflichtend. Sie riskieren ein hohes Bußgeld, wenn Sie diese Regel ignorieren.

Löschgeräte-Pflicht in Unternehmen

  • Jeder Unternehmer, der nicht nur allein arbeitet, sondern wenigstens einen Mitarbeiter beschäftigt, unterliegt der Feuerlöscher-Pflicht und muss im Minimalfall mindestens einen Feuerlöscher installieren. Mit wachsender Betriebsgröße müssen die Brandschutzanlagen natürlich auch größer werden.
  • Die Art des Betriebes spielt keine Rolle. Auch Freiberufler, die kurzfristig Aushilfen anwerben, unterliegen der Feuerlöscher-Pflicht.
  • Alle zwei Jahre muss die Funktion der Feuerlöscher durch einen Sachverständigen überprüft werden.

In Feuerlöschern enthaltende Löschmittel

  • Wasser, Kennzeichen W, eignet sich zur Bekämpfung von Feststoffbränden.
  • Schaum, Kennzeichen S, bekämpft Feststoff- und Flüssigkeitsbrände.
  • BC-Pulver, Kennzeichen P, bekämpft brennende Flüssigkeiten und Gase.
  • ABC-Pulver, Kennzeichen PG, kennzeichnet einen Allroundfeuerlöscher, der sich zur Bekämpfung von Feststoff-, Flüssigkeits- und Gasbränden eignet.
  • Metallbrandpulver, Kennzeichen PM, löscht brennende Metalle.
  • CO2, Kennzeichen K, löscht brennende Flüssigkeiten.
  • Fettbrandlöschmittel, Kennzeichen F, löscht brennende Feststoffe, Flüssigkeiten und insbesondere Speisefett.

Klassifizierung von Bränden

Brände werden in unterschiedliche Klassen unterteilt, da für unterschiedliche Brände verschiedene Löschmittel benötigt werden.

  • Brandklasse A - feste Stoffe wie Holz, Papier, Kunststoffe etc.
  • Brandklasse B - flüssige oder flüssig werdende Stoffe wie Alkohol, Lacke, Kunststoffe etc.
  • Brandklasse C - gasförmige Stoffe wie Erdgas, Propan, Butan etc.
  • Brandklasse D - Metalle wie Aluminium, Magnesium, Kalium etc.
  • Brandklasse E - Speiseöle und -fette
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