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Erwerbsminderungsrente abgelehnt - was tun?

Belegen Sie die Erwerbsminderung durch Gutachten.
Belegen Sie die Erwerbsminderung durch Gutachten.
Ungefähr 80 Prozent aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden im ersten Anlauf abgelehnt. Zwei Dinge sollten Sie in diesem Fall unverzüglich tun.

Bei Verweigerung der Erwerbsminderungsrente rasch handeln

  • Wenn Sie eine Mitteilung der Rentenversicherungsanstalt erhalten, suchen Sie einen Anwalt auf. Nicht immer ist dem Bescheid zu entnehmen, dass es sich um eine endgültige Feststellung handelt.
  • Für den Fall, dass die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, haben Sie vier Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Aus diesem Grund ist das rasche Handeln absolut notwendig.
  • Ein auf Sozialversicherungsrecht spezialisierter Anwalt weiß, welche Schritte er einleiten muss, um das Verfahren zur Prüfung bei einer abgelehnten Erwerbsminderungsrente einzuleiten. 
  • Grund für die Ablehnung ist oftmals ein angeblich nicht ausreichender medizinischer Befund. Das Gutachten führte dann zu dem Schluss, dass die Schwere der Erkrankung keinen Rentenfall bedingen würde.
  • Der zweite Schritt nach dem Widerspruch gegen den Bescheid, den ein Anwalt unternehmen wird, ist die Anforderung der Akteneinsicht in das Gutachten und die Stellungnahmen des sozialmedizinischen Dienstes.

Gerichte heben abgelehnte Leistungen wieder auf

  • Wurde die Erwerbsminderungsrente abgelehnt, obwohl Sie aber dennoch nicht arbeiten können, benötigen Sie ein erneutes Gutachten. Dies wird in der Regel durch den Hausarzt erstellt.
  • Mit diesem neuen Gegengutachten wird Ihr Anwalt nach Rücksprache mit dem Haus- oder Facharzt bei der Rentenversicherung eine erneute Fallprüfung beantragen. 
  • Ziel dieser Fallprüfung ist es, ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung die abgelehnte Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. 
  • Wenn dieses Verfahren erfolglos ist, sollten Sie den Klageweg wählen. Die Klage erfolgt gegen den Ablehnungsbescheid. 
  • In der Vergangenheit wurde den Rentenantragstellern häufig durch die Sozialgerichte die ursprünglich abgelehnte Erwerbsminderungsrente zugesprochen.  
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