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Erstverkäufer werden - so geht's

Die Präsentation ist Sache des Erstverkäufers.
Die Präsentation ist Sache des Erstverkäufers.
Sie arbeiten im Einzelhandel, möchten aber auf der Karriereleiter aufsteigen? Diese Möglichkeit ist Ihnen jederzeit gegeben. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Einzelhandelskaufmann können Sie mit einiger Berufserfahrung beispielsweise den Posten als Erstverkäufer in einer Filiale erhalten.

Möglichkeiten zum Aufstieg

Um als Erstverkäufer in einer Filiale des Einzelhandels tätig zu werden, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Wichtig ist jedoch, dass Sie zuerst die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann erfolgreich beenden.

  • Die erste Möglichkeit steht Ihnen zu jeder Zeit offen. Gemeint ist, sich durch zielorientiertes und erfolgreiches Arbeiten die Eignung zum Erstverkäufer zu beschaffen.
  • Berufspraxis ist ein wichtiger Bestandteil des Berufsbildes. Als Erstverkäufer sollten Sie Probleme im Betriebsalltag erkennen können. Dies fällt Ihnen leichter, je länger Sie im Beruf tätig sind.
  • Falls Sie bereits über langjährige Berufserfahrung verfügen, ist es möglich, dass Sie auf die Weiterbildung zum Erstverkäufer verzichten können. Diese Variante beinhaltet jedoch den Nachteil, dass Sie bei einem Arbeitsplatzwechsel kein zusätzliches Zertifikat zum Nachweis Ihrer Fähigkeiten besitzen.
  • Nach Ihrer erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann haben Sie die Möglichkeit, eine betriebsinterne Weiterbildung zu absolvieren. Hier gibt es je nach Betriebsstätte bestimmte Voraussetzungen, die Sie zu beachten haben. Berufsanfängern wird eine betriebsinterne Weiterbildung zum Erstverkäufer meist nur gewährt, wenn Sie während der Ausbildung und bei der Abschlussprüfung durch besonders gute Leistungen aufgefallen sind.
  • Konnten Sie Ihre Vorgesetzten von sich überzeugen, können Sie an der internen Weiterbildung teilnehmen. Diese geht meist über eine Dauer von 12 Monaten und findet in einer Filiale statt. Zusätzlich ist die Teilnahme an spezifischen Seminaren Pflicht.

Aufgaben als Erstverkäufer

  • Als Erstverkäufer sind Sie für einen bestimmten Bereich einer Abteilung zuständig. Hierbei unterstützen Sie den Abteilungsleiter und bearbeiten Reklamationen, Bestellungen und Beschwerden.
  • Sie besprechen mit dem Filialleiter und weiteren Abteilungsleitern das praktische Verkaufsgeschehen. Hierbei ist Ihre Aufgabe, Fehler oder Unstimmigkeiten zu erkennen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.
  • Bei Inventuren sind Sie für die Stimmigkeit der Inventurzahlen mitverantwortlich. Das bedeutet, dass Sie die Zählung mit vorbereiten und überprüfen. Dasselbe gilt in abrechnungstechnischer Hinsicht bei der Warenbestellung.
  • Sie bedienen und beraten die Kunden innerhalb Ihrer Abteilung.
  • Als Erstverkäufer sind Sie zudem für Werbemaßnahmen und Thekenpräsentationen verantwortlich.
  • Mitarbeiter, die in Ihrer Abteilung eingesetzt sind, werden von Ihnen geführt. Je nach Unternehmen kann es sein, dass Sie Dienstpläne erstellen müssen. Diese werden in der Regel jedoch nochmals vom Filialleiter überprüft.

Auch wenn Sie die Weiterbildung zum Erstverkäufer beendet haben, stehen Ihnen weitere Stufen auf der Karriereleiter offen. Mit Fleiß und Geduld haben Sie die Chance, nach einigen Jahren eine eigene Filiale zu führen. Eine Anstellung als Erstverkäufer ist hierzu der erste Schritt, um sich für die bevorstehenden Aufgaben vorzubereiten.

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