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Errichterbescheinigung - Beachtenswertes

Ohne Errichterbescheinigung können Sie den Strom nicht ins Netz einspeisen.
Ohne Errichterbescheinigung können Sie den Strom nicht ins Netz einspeisen.
Nach dem Abschluss bestimmter Baumaßnahmen bekommen Sie vom ausführenden Betrieb eine sogenannte Errichterbescheinigung. Dieses wichtige Dokument muss einige Informationen enthalten und wird oft für die Beantragung von Zuschüssen verlangt.

Bedeutung der Errichterbescheinigung

  • Die Bescheinigung ist auch unter der Bezeichnung Fachunternehmererklärung oder Fachunternehmerbescheinigung bekannt. Es handelt sich um ein Dokument, in dem der ausführende Unternehmer seine Fachkunde erklärt und die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.
  • Eine Errichterbescheinigung bestätigt dem Auftraggeber, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Sie brauchen diese Bescheinigung zum Beispiel, wenn Sie Förderungen für Energiesparmaßnahmen beantragen wollen. Sie ist ebenfalls erforderlich, wenn Sie Ihren erzeugten Strom ins Netz einspeisen wollen.
  • Die endgültige Bauabnahme bestätigt die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten. Da diese oft zum Teil auf den Erklärungen beruht, sind diese auch nach der Abnahme noch wichtig. Wenn es zu einem Unfall kommt, der durch unsachgemäß ausgeführte Arbeiten verursacht wurde, kann die Verantwortung des ausführenden Unternehmens darüber nachgewiesen werden.
  • Generell gilt, der ausstellende Betrieb erklärt ausdrücklich die Verantwortung für die ausgeführten Arbeiten. Aus diesem Grund können Sie diese Bescheinigungen nicht aus dem Internet herunterladen. Nur der ausführende Betrieb kann diese ausstellen.

Inhalt der Bescheinigung

  • Der Bescheinigung müssen die genaue Bezeichnung der Arbeit und die entsprechende anerkannte ausgeführte Regel der Technik zu entnehmen sein. Gemeint ist damit die exakte Bezeichnung der entsprechenden DIN- oder DIN-VDE-Norm.
  • Der ausführende Betrieb mit Anschrift und der verantwortliche Bauleiter müssen genannt werden. Ferner muss in einer Errichterbescheinigung der Ausführungsort, die genaue Lage des Einbaus und das Datum der Ausführung vermerkt sein.
  • Das verwendete Material und, falls erforderlich, die entsprechende Zulassungsnummer müssen genannt werden, beziehungsweise ist eine entsprechende Prüfbescheinigung beizufügen.
  • Je nach Art der Arbeit muss ein entsprechender Sachkundebeleg des ausführenden Betriebs zusätzlich vorgelegt werden.
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