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Erbschaft & Steuererklärung - das sollten Sie wissen

Alt und Jung spazieren entlang des Strandes.
Alt und Jung spazieren entlang des Strandes. © Vidar Nordli-Mathisen / unsplash.com
Erben kann sowohl Freude als auch Steuerpflicht mit sich bringen. Es ist wichtig zu wissen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, wenn Sie geerbt haben. In welchen Fällen fällt Erbschaftsteuer an und gibt es Freibeträge oder Vergünstigungen, die Sie in Anspruch nehmen können? Zudem stellt sich die Frage, ob und wie Sie das Erbe in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.

Was ist steuerrechtlich bei Erben zu beachten?

Wenn Sie geerbt haben, stellt sich oft die Frage, ob und wie Sie Erbschaftsteuer zahlen müssen. 

Grundsätzlich fällt Erbschaftsteuer an, wenn Sie als Erbe Vermögen oder Güter erhalten, die über einem bestimmten Freibetrag liegen. Die Höhe der Erbschaftsteuer variiert je nach Verwandtschaftsgrad, zum Beispiel zwischen Kindern, Ehepartnern und Geschwistern. Es gibt jedoch auch Freibeträge, die das zu versteuernde Erbe reduzieren können.

Ein Beispiel

Beispielhaft kann die Erbschaftsteuer für eine Erbschaft von 200.000€ wie folgt berechnet werden: Wenn Sie als Kind das Erbe angetreten haben, beträgt der Freibetrag 400.000€. Somit fällt auf den Betrag von 200.000€ keine Erbschaftsteuer an. Wenn der Freibetrag überschritten wird, erfolgt die Besteuerung gestaffelt, je nach Höhe des geerbten Vermögens.

Welche Freibeträge gibt es?

Welche Freibeträge beim Erbe gibt es steuerrechtlich bei welchem Verwandtschaftsgrad? Ein kurze Übersicht soll Ihnen eine Orientierung bieten:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister: 20.000 Euro
  • Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern: 20.000 Euro
  • Sonstige Erben: 20.000 Euro

Diese Freibeträge gelten für alle Erbschaften und Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren erhalten werden. Sind die Freibeträge überschritten, fällt für den übersteigenden Betrag Erbschaftssteuer an.

Wie wird die Steuer auf das Erbe berechnet?

Auch in Ihrer Steuererklärung müssen Sie das Erbe angeben, wenn der Erbfall im entsprechenden Veranlagungszeitraum eingetreten ist. 

Dazu zählen alle Erträge, die aus dem geerbten Vermögen erzielt werden, wie beispielsweise Zinseinkünfte oder Mieteinnahmen. Zudem sollten Sie auch die erhaltene Wertsteigerung von geerbten Immobilien angeben. 

Dies erfolgt in der Anlage Erbschaftsteuer und Sie müssen die Höhe des ererbten Vermögens sowie den Verwandtschafts- und Steuersatz angeben.

Die Steuer wird dann auf Grundlage des Erbschaftsteuersatzes berechnet, der je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des geerbten Vermögens variiert. 

Ein Beispiel

In unserem Beispiel von 200.000€ würde bei einem Erbschaftsteuersatz von 15% keine Steuer anfallen, da der Freibetrag nicht überschritten wurde. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich mit den steuerlichen Aspekten einer Erbschaft auseinanderzusetzen und diese korrekt anzugeben.

Insgesamt ist es also wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass Erben nicht nur mit emotionalen, sondern auch mit steuerlichen Aspekten verbunden ist.  Es lohnt sich, sich frühzeitig mit den steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaft auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.  So können Sie sicherstellen, dass Sie keine unnötigen Steuern zahlen und das Erbe optimal verwalten.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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