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Einzügige Schule - Erklärung

Schulen haben meist mehrere Klassen pro Stufe.
Schulen haben meist mehrere Klassen pro Stufe.
Volle Klassen, schwierige Kinder und ein überbordender Lehrplan - heutzutage Lehrer zu sein, ist wahrlich kein Vergnügen. Wenn Sie allerdings das Glück haben, an einer sehr kleinen einzügigen Schule auf dem Land zu unterrichten, sieht das Leben vielleicht schon wieder anders aus.

In manchen ländlichen Regionen ist es für die Unterrichtsstätten schwierig, genügend Schülerinnen und Schüler zu finden. Sind Sie selbst womöglich noch in einer dreizügigen Bildungsanstalt unterrichtet worden, wird diese mittlerweile vielleicht nur noch als einzügige Bildungsstätte geführt.

Eine einzügige Schule besuchen

  • Mit den Begriffen "einzügig", "zweizügig" oder "dreizügig" wird bezeichnet, wie viele Klassen es pro Klassenstufe gibt. Bei einer zweizügigen Unterrichtsstätte existieren beispielsweise zwei Klassen je Klassenstufe, also beispielsweise eine Klasse 1a und eine Klasse 1b.
  • Nicht überall und nicht in jeder Schulform ist es überhaupt möglich, eine solch kleine Schule zu führen. Ob und wann dies zulässig ist, ergibt sich aus den entsprechenden Schulvorschriften der einzelnen Bundesländer.
  • In Niedersachsen beispielsweise regelt die sogenannte Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO), wie viele Züge welche Schulform aufweisen muss. Nach § 4 Abs. 1 SchOrgVO Niedersachsen ist es für eine Grundschule möglich, diese einzügig zu führen. Bei einer anderen Schulform ist dies hingegen nur im Ausnahmefall zulässig.
  • Wenn Sie als Kind oder Ihre Kinder heute eine sehr kleine Unterrichtsstätte besuchen, dann kann dies Vor- und Nachteile haben. Ein Vorteil mag darin liegen, dass der Ort überschaubar und kein Massenbetrieb ist.

Ein Klassenwechsel ist nicht möglich

  • Eine Bildungsstätte mit nur einem Zug pro Klassenstufe hat jedoch auch Nachteile. Zum Beispiel ist ein Klassenwechsel bei Schwierigkeiten mit dem Klassenlehrer oder mit Mitschülern nicht möglich. Erscheint ein Wechsel der Klasse dennoch angeraten, kommt nur eine andere Unterrichtsstätte in Betracht.
  • Auch kann eine eigentlich zu kleine Schule ständig von Schließung bedroht sein. Dies verunsichert Schüler, Lehrer und Eltern; die Schüler wenigstens sollten wissen, ob sie an der Schule noch ihren Abschluss machen können.

Eine einzügige Unterrichtsstätte kann sehr überschaubar sein. Allerdings ist sie häufig von Schließung bedroht. 

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