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Einheitswert berechnen - so geht's

Jeder der Immobilien besitzt muss natürlich für diese wie für vieles andere auch, Steuern bezahlen. Doch gerade hier ist es für den Normalbürger schwer verständlich, wie gerade diese Steuern berechnet werden. Das Finanzamt setzt hier einen so genannten Einheitswert fest. Um diesen zu berechnen gibt es Bewertungsrichtlinien die noch aus dem Jahr 1964 stammen.

Der Einheitswert kann als Besteuerungsgrundlage dienen.
Der Einheitswert kann als Besteuerungsgrundlage dienen.

Was Sie benötigen:

  • Einheitswertberechnung
  • Wenn Sie als Immobilienbesitzer sich darum bemühen, nachzuvollziehen, wie der für Ihre Immobilie zustande gekommenen Einheiheitswert vom Finanzamt eigentlich berechnet wurde, müssten Ihnen gerade diese Berechnungsrichtlinien vorliegen . Erst dann könnten Sie selbst diesen Einheitswert berechnen.

Den Einheitswert zu berechnen ist sehr schwierig

  • Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie die Finanzämter den Einheitswert von Immobilien berechnen. Hier wird nämlich unterschieden zwischen bebauten Grundstücken und Ein- und Zweifamilienhäusern. Dazu gehören auch noch aufwändige Gebäudeformen.
  • Bei bebauten Grunstücken wird der Einheitswert dadurch ermittelt, indem das Finanzamt das Ertragswertverfahren anwendet, um diesen Einheitswert zu berechnen.
  • Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und aufwändigen Gebäudeformen, ist die Grundlage das Sachwertverfahren. Der Einheitswert von Grundstücken wird ausschliesslich nach dem Ertragswertverfahren berechnet.
  • Es gibt natürlich auch noch andere Faktoren, dies sich aus den Bewertungsrichtlinien ergeben und zur Berechnung des Einheitswert hinzugezogen werden.
  • Als Immobilien- oder Grundstücksbesitzer erhalten Sie vom Finanzamt nach der Berechnung einen Einheitswertbescheid mit dem errechneten Einheitswert, sowie den Bewertungsgrundlagen die dazu geführt haben.
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