Alle Kategorien
Suche

Die Steuererklärung rückwirkend einreichen - so geht's

Studenten sollten kein Geld verschenken
Studenten sollten kein Geld verschenken
Wer studiert oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, kann jetzt prüfen, ob es sich für ihn lohnt rückwirkend eine Steuererklärung einzureichen, um die Aufwendungen für das Studium nachträglich geltend zu machen. Ein neues Urteil erleichtert es.

Urteil zur rückwirkenden Steuererklärung ausnutzen!

  • Absolventen eines Studiums können im Nachhinein Steuern sparen, auch wenn sie ihr Studium schon vor Jahren abgeschlossen haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss prüfen, ob Sie fürs Studium oder eine vergleichbare Ausbildung Ihre Kosten noch rückwirkend mit der Steuererklärung als Steuervorteil einreichen können. Der Grund ist ein neues Musterverfahren, das viel Aussicht auf Erfolg bietet.
  • Der BFH entschied, dass ehemalige Studierende doch noch berechtigt sein können, ihre Aufwendungen für das zurückliegende Studium in Steuererklärungen für die vergangenen Jahre von den Steuern abzusetzen.
  • Bisher waren nur Sonderausgaben für Sie als ehemaliger Student steuerlich absetzbar - ab 2012 bis 6.000 Euro. Davon hatten Sie aber deshalb nichts, weil Sie über kein Einkommen verfügten.
  • Jetzt klärt der BFH die Rechtslage neu, weil ein ehemaliger Student klagte und Mitte Februar 2012 beim BFH gegen ein Urteil Revision einlegte.

Wie kann ich die Steuererklärungen rückwirkend einreichen?

  • Viele Tausend Euro Werbungskosten sind damals im Studium für Sie als Student angefallen, die Sie hoffentlich mit Belegen gut nachweisen können. Sie können voll mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden.
  • Zunächst müssen Sie eine Steuererklärung für 2011 ausfertigen und bis Ende Mai beim Finanzamt einreichen. Auf der ersten Seite des Mantelbogens kreuzen Sie "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an.
  • Nun listen Sie alle Studienkosten von den Studiengebühren bis zum damals gekauften Schreibtisch oder Computer als vorab entstandene Werbungskosten auf. Damit senken Sie nun Ihre persönliche Steuerlast, wenn Sie inzwischen als Berufstätiger ein eigenes Einkommen haben.
  • Wenn Sie schon vor Jahren studiert und damals keine Steuererklärung abgegeben haben, können Sie jetzt noch  die Studienkosten bis 2008 absetzen, indem Sie für jedes Jahr eine gesonderte Steuererklärung einreichen.
  • Beachten Sie: Auch als Absolvent einer kostenlosen Ausbildungen haben Sie diese Möglichkeit. Das können etwa Physiotherapeuten, Erzieher oder Dolmetscher sein. Es gilt nicht für Lehrlinge mit einer Ausbildungsvergütung.
Teilen: