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Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben - Beachtenswertes

Die Staatsbürgerschaft abzugeben, will überlegt sein.
Die Staatsbürgerschaft abzugeben, will überlegt sein.
Die "Deutsche Staatsbürgerschaft" beinhaltet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person, die der Bundesrepublik Deutschland angehört. Somit ist jeder, der gemäß §1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ein Deutscher. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben möchte, kann dies bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen. Doch sollten Sie sich zuvor genau informieren, auf welche Rechte Sie damit verzichten.

Deutscher ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt

  • Jeder Deutsche besitzt von Amts wegen, entweder seit Geburt oder seit Eingliederung, eine Staatsangehörigkeitsurkunde, die durch einen deutschen Personalausweis oder Reisepass belegt werden kann. Da Deutschland zur Europäischen Union gehört, gehört auch jeder Deutsche als Bürger der Europäischen Union an.
  • Durch Geburt erhält man die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil Deutscher ist. Ein nicht ehelicher Vater kann, wenn er Deutscher ist, seit dem 01.07.1993 seinem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen. Seit dem 01.01.1977 kann ein aus dem Ausland stammendes Kind durch Adoption die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, wenn der Adoptierende Deutscher ist.
  • Kinder ausländischer Eltern, die nach dem 01.01.2000 in Deutschland geboren wurden, sind dann Deutsche, wenn einer der beiden Elternteile bereis seit acht Jahren in Deutschland mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht lebt. Ein in Deutschland gefundenes Findelkind bleibt so lange ein Deutscher, bis seine Herkunft eindeutig geklärt werden konnte.

Man kann die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben

  • Wenn Sie Ihre "Deutsche Staatsbürgerschaft" freiwillig abgeben möchten, gibt es einige Regelungen, die Ihnen diesen Wunsch ermöglichen, weil die freiwillige Abgabe keinen Eingriff in das Grundgesetz nach Art.16. Abs. 1, Satz 1 darstellt.
  • Sobald Ihnen ein anderer Staat eine Staatsangehörigkeit zusichert, können Sie die Abgabe der Deutschen Staatsbürgerschaft beantragen. Vorschrift ist, dass Sie nicht staatenlos werden dürfen.
  • Sollten Sie bereits über eine andere Staatsangehörigkeit verfügen, können Sie die "Deutsche Staatsbürgerschaft" abgeben. Ebenso können Sie durch eine Adoption ins Ausland von der "Deutschen Staatsbürgerschaft" befreit werden.
  • Wenn Sie nach dem 01.01.2000 als Kind ausländischer Eltern geboren sind, von denen ein Elternteil bereits seit acht Jahren in Deutschland lebt, können Sie die "Deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen lassen.

Durch Abgabe der deutschen Staatsangehörigkeit gehen Vorteile verloren

  • Als Deutscher stehen Ihnen einige Rechte zu, auf die Sie bei Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft verzichten. Zum Beispiel können Sie dann nicht mehr an den politischen Wahlen (Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Europa-Parlamentswahlen) teilnehmen.
  • Viele Reisen ins Ausland können Sie als Deutscher ohne ein Visum antreten. Diese Möglichkeiten würden Ihnen ebenso verloren gehen, wie die problemlos gehaltenen Verwaltungsakte, die ansonsten bei Auslandsreisen auf Sie zukommen.
  • Die freie Aufenthaltsbestimmung in Deutschland und der Europäischen Union werden Ihnen durch Abgabe der "Deutschen Staatsbürgerschaft" entzogen, und auch Ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz können Sie nicht mehr bedingungslos frei wählen.
  • Bestimmten Berufsgruppen, wie zum Beispiel Arzt, Apotheker, Psychologe, Anwalt könnte die Arbeitszulassung in Deutschland entzogen werden. Das betrifft dann die Einschränkung der Berufsfreiheit, die sich auch auf den öffentlichen Dienst und das Beamtentum erstreckt.
  • Als Nicht-Deutscher haben Sie in Deutschland nicht das Recht der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Auch das Gründen einer politischen Partei wäre Ihnen dann untersagt.
  • Mit Abgabe der Deutschen Staatsbürgerschaft verzichten Sie im Ausland auf den Schutz deutscher Auslandsvertretungen, also der Konsulate und Botschaften. Bei Straftaten würden Sie ausgewiesen, bzw. ausgeliefert werden können.
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