Wenn Sie eine private Rentenversicherung kündigen, muss Ihnen der Versicherer das angesparte Kapital auszahlen. Wenn Sie glauben, für eine Berechnung des Auszahlungsbetrages müssen Sie lediglich Ihre Sparbeträge zuzüglich Zinsen zusammenzählen, dann täuschen Sie sich jedoch.
Abschlusskosten und laufende Kosten belasten den Rückkaufswert bei der Rentenversicherung
- Dem Versicherer entstehen vor, bei und nach Vertragsabschluss bestimmte Kosten, die er Ihnen aufbürdet. So kommt es, dass Sie bei Zahlung der ersten Monatsrate an den Rentenversicherer bereits mit einigen hundert Euro im Minus stehen. Dieses Minus verringert sich erst mit den folgenden Beitragszahlungen. Für das Sparen mit Zinsgewinn bleibt daher in ersten Jahren nur wenig von Ihren Beiträgen übrig.
- Versicherer im Bereich Lebensversicherung zeigen sich bei vorzeitiger Vertragsauflösung ihren Kunden gegenüber nicht sehr zuvorkommend. Schon einige Male musste sich der Bundesgerichtshof mit verbraucherunfreundlichen Vertragsklauseln zum Rückkaufswert und Stornoabzug sowie zur Beitragsfreistellung befassen und Änderungen fordern. Dennoch bleibt die Berechnung des Rückkaufswertes für Versicherungskunden sehr undurchsichtig.
Anspruch auf gesetzlichen Mindestrückkaufswert
Verbraucherschützer verweisen immer wieder auf falsche und unzureichende Berechnungen beim Rückkaufswert von Lebens- und Rentenversicherungen.
- Versicherungsgesellschaften zahlen selbst nach jahrelanger Beitragszahlung nur einen niedrigen Rückkaufswert aus. Sie können zwar gegen Ihren Versicherer ein Nichteinverständnis über die Höhe der Rückkaufsumme bekunden. Doch viel erreichen werden Sie damit aufgrund der versicherungsmathematischen Undurchsichtigkeiten nicht.
- Wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Rückkaufswerthöhe infrage stellen, müssen Sie einen Versicherungsspezialisten mit der Prüfung beauftragen. Der kann Ihnen auch raten, ob es Sinn macht, eine Klage gegen die private Rentenversicherung anzustrengen.
- Zum Kündigungstermin muss Ihre Rentenversicherung wenigstens drei Jahre beitragspflichtig gelaufen sein. Auch in den nächsten Jahren erhöht sich der Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung nur sehr langsam. Dennoch steht Ihnen ein bestimmter Mindestrückkaufswert zu, den der Versicherer leider - je nach vertraglicher Regelung - noch mindern darf.
- Die Abschlusskosten darf Ihr Versicherer jedoch bei der Berechnung des Rückkaufswertes nicht auf einmal, sondern nur auf mehrere Jahre verteilt einbeziehen.
Im Allgemeinen setzt sich der Rückkaufswert aus den von Ihnen aufgewendeten Beiträgen plus erwirtschafteter Zinsen und Überschussbeteiligungen minus Abschlusskosten, laufender Kosten des Versicherers sowie besonderer Aufwendungen für Versicherungsausfälle zusammen.
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