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Das DB Fundbüro – so bekommen Sie Verlorenes zurück

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Fast eine Viertel Millionen Gegenstände werden jährlich in Zügen und Bahnhöfen gefunden.
Fast eine Viertel Millionen Gegenstände werden jährlich in Zügen und Bahnhöfen gefunden. © Erich_Westendarp / Pixelio
Das DB Fundbüro hilft Ihnen weiter, wenn Sie auf Ihrer Reise Gepäckstücke oder Wertgegenstände verloren oder im Zug vergessen haben. Wie Sie eine Verlustmeldung an die Deutsche Bahn richten und Sie wieder in Besitz Ihrer Sachen kommen können, wird Ihnen in diesem Artikel aufgezeigt.

Deutschlandweit sammelt die Deutsche Bahn in 80 eigenen Fundbüros aufgefundene Gegenstände. Von Regenschirmen über Handys bis hin zu ganzen Koffern werden hier von Mitarbeitern oder ehrlichen Findern abgegebene Sachen gelagert, bis sich der Besitzer meldet. Haben Sie etwas verloren, besteht demnach eine reelle Chance, dass Sie im DB Fundbüro fündig werden. Ihnen werden verschiedene Wege angeboten, eine Verlustmeldung an die Deutsche Bahn zu richten.

So melden Sie dem DB Fundbüro einen Verlust

  • Um einen Verlust  dem DB Fundbüro anzumelden, wird es notwendig, ein Formular auszufüllen, in dem Sie folgende hilfreiche Angaben machen, in welchem Zug oder an welchem Bahnhof Sie Ihr Gepäckstück verloren haben und zu welcher Uhrzeit an welchem Tag. Um welchen Gegenstand es sich handelt, müssen Sie natürlich auch möglichst detailliert angeben.
  • Fällt Ihnen noch am Bahnhof auf, dass ein Gepäckstück fehlt, können Sie sich direkt an den Service-Point im Bahnhof wenden und gemeinsam mit dem Service-Mitarbeiter das Formular ausfüllen. Der Nachforschungsantrag wird dann von dem Service-Mitarbeiter entsprechend weitergeleitet.
  • Stellen Sie Ihren Verlust erst an Ihrem Zielort fest, dann können Sie sowohl telefonisch den Verlust melden oder auch, ganz einfach, online. Für eine Online-Verlustmeldung tragen Sie Ihre Angaben direkt in der Datenbank ein. Ihnen wird eine Verlustnummer zugeteilt, mit der es Ihnen, zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse, möglich ist, regelmäßig mögliche Funde abzurufen. Natürlich können Sie auch online eine PDF-Datei herunterladen, die Sie, ausgefüllt, bei der Servicestelle der Deutschen Bahn abgeben oder per Post einsenden.

Was Sie bei einer Verlustmeldung beachten sollten

  • Haben Sie Ihre Geldbörse verloren, lassen Sie sofort alle Bank- und Kreditkarten sperren, nur so können Sie einen Missbrauch ausschließen. Um die Karten sperren zulassen, steht Ihnen zu jeder Zeit eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung, die Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 116 116 kontaktieren können. Denken Sie auch daran, Handykarte etc. sperren zu lassen.
  • In das DB Fundbüro werden zwar alle Fundsachen von Regenschirm bis Fahrrad gebracht, doch werden Verluste mit nur geringem oder keinem Wert für gewöhnlich nicht an das Fundbüro übergeben, dazu gehören zum Beispiel Zeitschriften und Taschenbücher, Stifte und Zigaretten.
  • Die Nachforschung nach Ihrer Verlustsache wird vier Wochen lang betrieben. Sollte es in dieser Zeit keinen Fund geben, wird die Suche beendet. Bei einem Fund werden Sie allerdings benachrichtigt.

Wenn Ihre Verlustsache im DB Fundbüro angekommen ist

  • Wurden Sie über den Fund Ihres Wertgegenstandes benachrichtigt, können Sie diesen für gewöhnlich kostenlos in dem DB Fundbüro, das Ihnen am nächsten liegt, abholen. Allerdings heißt das nicht, dass dieses Fundbüro auch in der Nähe Ihres Wohnortes ist.
  • Möchten Sie sich die Fundsache an Ihre Adresse senden lassen, müssen Sie mit erheblichen Gebühren rechnen. Natürlich ist das auch abhängig von der Größe der Sache und der Lagerdauer insgesamt. Sie müssen trotzdem mit einer Gebühr ab 20,- Euro pro Versendung mit der Deutschen Post rechnen.
  • Bedenken Sie auch, dass bei einer erfolgreichen Vermittlung ein Finderlohn an den Finder fällig werden kann, ausgenommen von dem Finderlohn sind nur Mitarbeiter der Deutschen Bahn und Finder, die ausdrücklich auf den Finderlohn verzichtet haben. Einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Finderlohn hat der Finder ab einem Wert von 50 Euro.

Manche Gegenstände, die nicht im Fundbüro abgeholt werden, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zur Versteigerung freigegeben. (Stand 10/2012)

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