Die Eheschließung zwischen Cousin und Cousine ist in Deutschland und nahezu jedem anderen Land unproblematisch. In einigen Balkan-Ländern ist eine solche Beziehung jedoch nach wie vor verboten, während sie vor allem in islamischen Ländern eine normale Form der Ehe ist.
Ein Cousin 2. Grades hat die gleichen Urgroßeltern
- Die Bezeichnungen für Cousins und Cousinen 1. Grades oder 2. Grades, Neffen und Nichten, Vettern und Basen gehen im Sprachgebrauch und in der Literatur teils etwas durcheinander und sind oft irreführend. Oft ist auch von Großcousins oder Kusscousinen die Rede. Allgemein spricht man von der Ahnenverwandtschaft.
- Also: Cousins und Cousinen sind die Kinder von Geschwistern. Sie werden auch als Cousins und Cousinen 1. Grades bezeichnet, so wie die Erben 1. Ordnung im Erbrecht die Kinder des Erblassers sind. Cousins und Cousinen 1. Grades haben verschiedene Eltern, aber die gleichen Großeltern.
- Cousins und Cousinen 2. Grades sind dann die Kinder der Cousins und Cousinen 1. Grades. Sie haben unterschiedliche Großeltern, aber gemeinsame Urgroßeltern. Es sind also 4 Generationen beteiligt.
Stammbaum erleichtert die Verwandschaftsgrade
- Wenn Sie einen Cousin 2. Grades heiraten wollen, erstellen Sie am besten einen Stammbaum. So lässt sich die Verwandtschaftsfolge im Zweifel besser nachvollziehen.
- § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch bestimmt, dass eine Ehe nicht geschlossen werden darf zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Vollgeschwistern und Halbgeschwistern. Diese Personen sind Blutsverwandte. Es handelt sich dabei um Eltern, Großeltern, Urgroßeltern einerseits sowie um Kinder und Enkelkinder andererseits. Ebenso bestimmt § 4 Ehegesetz, dass eine Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie verboten ist.
- Die gleiche Regelung gilt nach § 1307 S. 2 BGB auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch die Annahme als Kind erloschen ist. Dieses Kind gilt auch weiterhin als direkt verwandt.
- Anders sieht es aus im katholischen Eherecht. Dort bestimmt can 1091 CIC, dass Verwandte, insbesondere Blutsverwandte, aber auch Cousins ersten Grades keine Ehe eingehen dürfen. Allerdings kann die Kirche eine Sondergenehmigung erteilen und das kirchliche Eheverbot mit einem Dispens aufheben. Die katholische Kirche hatte bis 1917 Ehen bis einschließlich Cousins und Cousinen dritten Grades verboten. Dieses kanonische Recht hat aber infolge der Einführung der Zivilehe seine Bedeutung verloren.
Die Kusscousine ist zum Küssen da? Nein, so einfach ist das nicht. Mit dem Begriff der Kusscousine …
Beim Heiraten dennoch das Risiko kalkulieren
- Das Eheverbot hat seinen wesentlichen Grund in humangenetischen Problemen. Es besteht ein erhöhtes Risiko von Erbkrankheiten. So liegen die größten Risiken bei direkten Verwandten. Hier spricht man auch vom Inzest. Das Risiko einer Erbkrankheit beträgt bei einer Verbindung Vater-Tochter oder Bruder-Schwester 30-50 %.
- In einer Verbindung Cousin-Cousine ersten Grades wird das Risiko mit 5-6 % angegeben.
- Das Risiko einer Verbindung Cousin-Cousine zweiten Grades liegt immer noch bei 3-4 %.
- Zum Vergleich: Das Risiko bei nicht miteinander verwandten Personen liegt bei 2-3 %. Damit ist das Risiko in der Verbindung Cousin-Cousine zweiten Grades fast schon auf das Risiko der Allgemeinbevölkerung reduziert.
Wenn Sie einen Cousin 2. Grades heiraten und Bedenken haben, sollten Sie sich humangenetisch beraten lassen. Dies gilt vor allem dann, falls Sie selbst oder Ihr Partner aus einer solchen Verbindung stammen. Sie handeln damit im Interesse Ihrer Kinder. Eine persönliche Aversion gegen die Thematik erscheint daher fehl am Platz.
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