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Caritas-Ausbildung zur mobilen Pflegekraft - Voraussetzungen und Ausbildungsinhalte

Ein anstrengender, aber erfüllender Beruf: mobile Pflegekraft
Ein anstrengender, aber erfüllender Beruf: mobile Pflegekraft
Sie möchten gerne als mobile Pflegekraft arbeiten? Sicherlich kein leichter Beruf, der aber sehr erfüllend sein kann. Sozialstationen wie die Caritas bieten eine entsprechende Ausbildung an. Sie haben dabei die Wahl zwischen den Ausbildungszweigen Altenpflege oder Krankenpflege.

Als ambulante Pflegekraft versorgen Sie alte, kranke oder behinderte Menschen in ihrem häuslichen Umfeld. Mobile Pflegekräfte sind meist bei einer Sozialstation wie der Caritas oder dem Deutschen Roten Kreuz angestellt, die auch die entsprechende Ausbildung anbieten. Eine freiberufliche Berufsausübung ist ebenfalls möglich. Damit Sie im mobilen Pflegedienst arbeiten können, kommen die Ausbildungsberufe Altenpfleger/in, Altenpflegehelfer/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in in Betracht. Abhängig vom gewählten Ausbildungsberuf kann die Ausbildung auch in Kliniken, Alten- oder Pflegeheimen erfolgen.

Grundsätzliche Aspekte zur Ausbildung bei Caritas & Co.

Für welchen der Ausbildungsberufe Sie sich auch entscheiden: Grundvoraussetzung ist, dass Sie gerne mit Menschen umgehen und mit Einfühlungsvermögen auf zum Teil schwerkranke oder demente Patienten eingehen. 

  • Körperliche Belastbarkeit ist eine wesentliche Voraussetzung, da Sie bei der Arbeit viel stehen, heben und sich bücken müssen.
  • Unterschätzen Sie auch die psychischen Belastungen nicht. Sie haben mit Menschen zu tun, die zum Teil unter Schmerzen leiden oder Angst vor dem nahenden Tod haben. Es ist möglich, dass Patienten sterben, die Sie besonders gern haben. Auf der anderen Seite erleben Sie auch viel Schönes bei der Arbeit, wenn die Patienten sich freuen, Sie zu sehen, aus sich herauskommen und Ihnen dankbar sind. Psychische Stärke gehört also auf jeden Fall dazu, damit Ihnen Ihr Beruf dauerhaft Freude bereitet.
  • In Pflegeberufen arbeiten Sie immer eng mit anderen Fachkräften (z. B. Physiotherapeuten), Behörden und Ärzten zusammen. Die in Deutschland geltenden Gesetze schreiben ausführliche Dokumentationen vor, was einen nicht unerheblichen Anteil Ihrer Arbeitszeit beanspruchen wird.

Die Ausbildung zum Altenpfleger

Als Altenpfleger können Sie ambulant oder stationär in Alten- und Pflegeheimen, Tageskliniken und anderen Einrichtungen arbeiten.

  • Das Aufgabengebiet ist sehr ausgedehnt und variiert nach Art der Einrichtung. Es umfasst beispielsweise die Hilfestellung bei der Körperpflege, beim Anziehen und Essen. Zur Tätigkeit gehört ebenfalls die Überwachung der Medikamenteneinnahme und Einleitung gesundheitsfördernder Übungen. Ausgesprochen wichtig für die psychische Verfassung der Patienten sind Gespräche über deren persönliche Anliegen. Sind die Senioren noch selbstständig, kann die Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen ebenfalls eine Tätigkeit des Altenpflegers sein. Im Hospiz dagegen ist die Sterbebegleitung Ihre Aufgabe.
  • Voraussetzung für die Ausbildungszulassung ist entweder die Mittlere Reife bzw. andere zehnjährige Schulbildung oder der Hauptschulabschluss mit abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung. Falls Sie bereits die Altenpflegehilfe-Prüfung mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 abgeschlossen haben, können Sie direkt in das zweite Ausbildungsjahr einsteigen. 
  • Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Wenn Sie die Ausbildung in Teilzeit absolvieren, dauert sie bis zu fünf Jahre. Während der Ausbildungszeit müssen Sie mindestens 2.100 Stunden theoretischen Unterricht an einer Altenpflegeschule besuchen und mindestens 2.500 Stunden praktische Arbeit in der Ausbildungseinrichtung leisten.

Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer

Als Altenpflegehelfer unterstützen Sie die Fachkräfte (Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger) bei der Betreuung und Pflege.

  • Die Tätigkeiten unterscheiden sich im Prinzip nicht von den Aufgaben des Altenpflegers, wobei Sie als Altenpflegehelfer aber nur auf Anweisung arbeiten dürfen.
  • Die Ausbildung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie dauert in der Regel ein Jahr und erfordert mindestens einen Hauptschulabschluss. In Hessen besteht sie z. B. aus 700 theoretischen und 900 praktischen Ausbildungsstunden, in Baden-Württemberg aus 720 theoretischen und 850 praktischen Stunden. 

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger

In diesem Beruf bezieht sich die Pflege nicht nur auf alte Menschen, sondern allgemein auf kranke oder pflegebedürftige Personen. Die Ausbildung erfolgt in der Regel nicht bei der Caritas, sondern in einer Klinik.

  • Die Aufgaben überschneiden sich in weiten Teilen mit den Tätigkeiten des Altenpflegers. Sie richten sich auch hier nach der Art der Einrichtung. In Frage kommen Pflege, Betreuung und Überwachung der Patienten, Durchführung ärztlicher Anordnungen, Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen und Operationen, Verabreichung von Medikamenten nach Vorgabe der Ärzte. Einfache medizinische Behandlungen wie Blutabnehmen, Blutdruck- oder Fiebermessen fallen ebenfalls in das Aufgabengebiet.
  • Zulassungsvoraussetzung ist die Mittlere Reife oder der Hauptschulabschluss, wenn Sie zusätzlich eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweisen können.
  • Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an der Pflegefachschule sowie der praktischen Arbeit in der Einrichtung.
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