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Bundesanzeiger: Insolvenzen online einsehen - so geht's

Bundesanzeiger: Insolvenzen online einsehen - so geht's2:52
Video von Michael Grossklos2:52

Rechtzeitig alle Informationen über Geschäftspartner zur Hand zu haben, das ist für Unternehmen mitunter eine Überlebensfrage. Eine wichtige Quelle im Bereich Insolvenzen ist neben speziellen Insolvenzportalen im Internet der Bundesanzeiger.

Wer als Unternehmer mit Geschäftspartnern sichere Verträge abschließen möchte, muss sich umfassend informieren. Gelegenheit dazu bieten Kreditberichte, Veröffentlichungen des Handelsregisters und Branchenuntersuchungen.

Insolvenzen - Bekanntgabe im Handelsregister und online

  • Eine der Quellen für eröffnete Insolvenzverfahren ist neben dem Handelsregister der Bundesanzeiger. Von Insolvenzen betroffene Unternehmen dürfen nicht mehr im eigenen Auftrag Geschäfte tätigen.
  • Veröffentlichungen des Handelsregisters umfassen zum einen Firmeneinträge, zum anderen werden auch die Bekanntmachungen bereits eröffneter Verfahren veröffentlicht. Das Register ist allerdings nicht online nutzbar.
  • Wurde ein Insolvenzverfahren beantragt, erfolgt eine Prüfung. Das Ergebnis ist dann entweder die Eröffnung des Verfahrens oder die Abweisung des Insolvenzantrages aufgrund fehlender Masse.
  • In beiden Fällen erfolgt die Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses. Bei einer Verfahrenseröffnung wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Der muss alle Entscheidungen und Mitteilungen veröffentlichen.

Bundesanzeiger und alternative Online-Datenbanken

  • Neben einigen weiteren Bekanntmachungen des Bundesanzeigers können Sie sich hier über eröffnete Insolvenzverfahren informieren. Das Abrufen der Liste der Verfahren kostet Sie nichts.
  • Wichtig: Über dem elektronischen Bundesanzeiger sind Meldungen über eröffnete Verfahren verfügbar, nicht jedoch Insolvenzbekanntmachungen. Diese finden Sie auf dem Informationsportal von Bund und Ländern. Hier finden Sie Angaben zu Terminbestimmungen, über die Eröffnung und Aufhebung von Insolvenzverfahren oder über eingeleitete Sicherungsmaßnahmen.
  • Alternativ können Sie sich bei Insolvenz-Portalen im Internet wie Insolnet.de informieren. Die Basisdaten entsprechen denen des Bundesanzeigers. Zusätzlich sind für das Verfahren relevante Daten der Insolvenzverwalter eingestellt. Dazu gehören unter anderem Beschlüsse des Insolvenzgerichts, Protokolle, Insolvenzpläne sowie Vermögens- und Gläubigerverzeichnisse.

Übrigens finden Sie im Webportal Insolvenzbekanntmachungen nicht nur die Insolvenzen von Unternehmen. Hier werden auch die Privatinsolvenzverfahren des normalen Bürgers erfasst.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.