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Bohren am Feiertag - das sollten Sie beachten

Bohren am Feiertag kann teuer werden.
Bohren am Feiertag kann teuer werden. © BirgitH / Pixelio
Bohren am Feiertag ist doch nicht erlaubt, oder? Aber wo steht das eigentlich? Schließlich ist ja nicht alles richtig, was "man so sagt". Und was ist, wenn Sie umgezogen sind und dringend das Chaos in Ihrer Wohnung beseitigen müssen? Ist das nicht eine Ausnahme?

Umzüge finden häufig am Samstag statt. Dann wäre der Sonntag - und das Gesetz macht hier meistens keinen Unterschied zum Feiertag - der ideale Tag, um Schränke und Bilder aufzuhängen. Um nicht gleich mit dem Einzug den ersten Nachbarschaftsstreit anzufangen, sollten Sie wissen, ob Sie im Recht sind, wenn Sie zur Schlagbohrmaschine greifen.

Am Feiertag ist nicht nur das Bohren verboten

  • Das, was an Sonntagen und Feiertagen erlaubt und verboten ist, wird von den Bundesländern in Gesetzen eigenständig geregelt. Dort finden sich Regelungen, was für Arbeiten erlaubt sind und wann und wo Lärm erzeugt werden darf. Die Gesetze ähneln sich allerdings sehr stark.
  • Neben den Gesetzen zum Schutz des Feiertages sind außerdem noch Mietvertrag und Hausordnung zu berücksichtigen. Dort ist meistens auch festgelegt, was an Feiertagen und in den Ruhezeiten erlaubt ist.
  • Nach ständiger Rechtsprechung im Mietrecht müssen Mieter - und Nachbarn - alles unterlassen, was vermeidbaren Lärm erzeugt. Das gilt auch für die Zeiten außerhalb der Ruhezeit. Wenn der Lärm unvermeidbar ist - also durch Bohren, Staubsaugen, Wäsche waschen etc. müssen die festgelegten Ruhezeiten beachtet werden, sofern dies irgendwie möglich und zumutbar ist.
  • Laute Musik beispielsweise ist auch außerhalb der Ruhezeiten vermeidbarer Lärm und muss deshalb immer unterbleiben.
  • In aller Regel schreiben Mietverträge und Hausordnung vor, dass an Sonn- und Feiertagen die Ruhezeit von 0 bis 24 Uhr dauert. Auch in den Ländergesetzen zum Schutz der Sonn- und Feiertage ist dies so geregelt. Sie müssen die Bohrmaschine also im Schrank lassen - auch nach einem Umzug - da diese Arbeiten auch am darauf folgenden Tag erledigt werden können.

Die Ruhezeiten zu ignorieren, kann teuer werden

  • Abgesehen vom Streit mit Ihren Nachbarn, den Sie damit provozieren, handelt es sich um "mietvertragswidriges Verhalten", wenn Sie am Feiertag mit einer Schlagbohrmaschine bohren. Der Vermieter kann Sie dafür abmahnen und danach sogar kündigen.
  • Bohren am Feiertag kann sogar die Polizei auf den Plan rufen. Nach § 117 OWiG begeht eine Ordnungswidrigkeit, "wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt."
  • Das Ordnungsamt kann wegen der Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von bis zu 5.000,- € gegen Sie verhängen.
  • Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Sie nicht befürchten müssen, dass sich jemand durch den Lärm Ihrer Schlagbohrmaschine gestört fühlt, spricht natürlich nichts dagegen, auch an einem Feiertag Löcher in die Wände zu machen.
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