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Bestandsrecht - das sollten Sie darüber wissen

Ein Bestandsrecht schützt alte Häuser vor dem Abriss.
Ein Bestandsrecht schützt alte Häuser vor dem Abriss. © WiReDo / Pixelio
Für alte Gebäude, die früher einmal gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben oder die vor dem Inkrafttreten aktueller Bestimmungen errichtet wurden, gilt im öffentlichen Baurecht ein Bestandsrecht. Erfahren Sie hier, wie sich aktiver und passiver Bestandsschutz praktisch auswirken.

Bestandsrecht aus der Eigentumsgarantie

  • Aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz leitet die Rechtsprechung die grundsätzliche Baufreiheit für Grundstücke her.
  • Auch wenn Sie bei der Bebauung eines Grundstücks immer die geltenden Vorschriften des Baurechts beachten müssen, dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen alte Gebäude, die nicht den heutigen Anforderungen entsprechen, weiter nutzen.
  • Dafür muss das Gebäude entweder im Zeitpunkt der Errichtung oder später über einen längeren Zeitraum mit den Regelungen des materiellen Baurechts in Einklang gestanden haben oder aufgrund einer formal rechtmäßigen Genehmigung gebaut worden sein. Außerdem muss es sich noch heute in einem baulichen Zustand befinden, der die geplante Nutzung tatsächlich ermöglicht.
  • Das Bestandsrecht erlischt, sobald das Gebäude wesentlich verändert wird oder seine Substanz vollkommen verliert. Auch wenn Sie die Nutzung aufgeben oder die Funktion nicht mehr gewährleistet ist, endet der Bestandsschutz. Dagegen hindern kleinere Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Fortgeltung nicht.

Aktiver und passiver Bestandsschutz

  • Die Rechtsprechung differenziert zwischen aktivem und passivem Bestandsschutz und leitet daraus vielfältige rechtliche Konsequenzen ab.
  • Passives Bestandsrecht bedeutet, dass Ihr Gebäude vor bauordnungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen geschützt wird, eine Abrissverfügung also unwirksam ist.
  • Dagegen erlaubt Ihnen der aktive Bestandsschutz, am Gebäude die notwendigen Modernisierungen vorzunehmen, um es erhalten und weiter nutzen zu können, sofern Sie dadurch den Bestand nicht wesentlich verändern.
  • In Ausnahmefällen können Sie aus dem sogenannten übergreifenden Bestandsschutz sogar ein Recht auf bauliche Erweiterungen herleiten, nämlich wenn der Anbau zum Funktionserhalt nötig ist, im Vergleich zum Ursprungsbau keine erhebliche Fläche einnimmt und in einem unmittelbaren Nutzungszusammenhang steht.

Wenn Sie sich als Eigentümer auf ein Bestandsrecht berufen, sind Sie stets darlegungs- und beweispflichtig für alle Tatsachen, die Ihr Recht begründen. Insbesondere, wenn Sie ein altes Gebäude kaufen möchten, informieren Sie sich daher über die baurechtlichen Bestimmungen im Zeitraum seit der Errichtung.

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