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Bei Rot über die Ampel in der Probezeit - was tun?

Rotlichtverstoß in der Probezeit?
Rotlichtverstoß in der Probezeit?
Sie haben Ihren Führerschein in den letzten zwei Jahren gemacht und sind während der Probezeit über eine rote Ampel gefahren? So was passiert schneller, als man denkt. Behalten Sie einen kühlen Kopf und tragen die Konsequenzen.

So was ist schnell geschehen. Gerade Fahranfänger sind im Straßenverkehr oft unaufmerksam und reagieren zu spät auf eine rote Ampel. So passiert es nicht selten, dass man bei rot über eine Ampel fährt. In den ersten zwei Jahren befinden Sie sich in der Probezeit, daher ist es relevant, sich frühzeitig über die Rechtsfolgen zu informieren. 

Rechtsfolgen: Ampelverstoß in der Probezeit

  • Nachdem Sie den Führerschein bestanden haben, gilt für Sie eine zweijährige Probezeit. Sind Sie während dieser Probezeit bei rot über eine Ampel gefahren, so haben Sie nur Rechtsfolgen zu befürchten, wenn Sie dabei geblitzt worden sind. Nun ist es ausschlaggebend, ob Sie auf den Blitzerfotos überhaupt zu erkennen sind. Vergleichen Sie das Foto, das man Ihnen zuschickt, mit dem Foto auf Ihrem Personalausweis. Wenn Sie sich wiedererkennen, sind Sie identifizierbar und müssen die Rechtsfolgen tragen.
  • Es besteht nun nur noch eine Möglichkeit die Rechtsfolgen abzuwenden, dies ist der Fall, wenn durch die weiteren Ermittlungen der Behörde die Verfolgungsverjährung gemäß § 26 III StVG abgelaufen ist. Diese Frist beträgt drei Monate und beginnt bei Erlass des Anhörungsbogens neu zu laufen. Es kann Ihnen also zugute kommen, wenn Sie auf dem Bild nicht identifizierbar sind und die Behörde länger als drei Monate ermittelt ohne den Fahrer ausfindig zu machen.
  • Verstöße von Fahranfängern in der Probezeit werden besonders geahndet. Bei einem Rotlichtverstoß, d. h. wenn Sie bei rot über eine Ampel gefahren sind, liegt ein besonders schwerwiegender Verstoß im Sinne von § 2a StVG vor. Sie müssen anschließend ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolvieren. Die Probezeit verlängert sich anschließend um zwei weitere Jahre. Sie sollten beachten, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger keine Punkte abbaut.
  • Wenn Sie nicht an dem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen, wird Ihnen der Führerschein entzogen. Der Verlauf des Aufbauseminars ist in § 35 FeV geregelt.
  • Sollten Sie nach dem Aufbauseminar erneut schwer auffällig werden, bzw.  es kommt zu zwei weiteren schweren Auffälligkeiten, so werden Sie schriftlich verwarnt und erhalten die Empfehlung, innerhalb von zwei weiteren Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Dies ist allerdings eine freiwillige Empfehlung. Sollte es dann wieder zu einem Verstoß kommen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. In diesen Fällen hat die Behörde keinen Ermessensspielraum. Sogar eine verkehrspsychologische Beratung verändert nicht Ihre problematische Ausgangslage.
  • Sie sollten sich in der Restprobezeit unauffällig verhalten und schwere Verstöße vermeiden. Begehen Sie dagegen, nachdem man Ihnen den entzogenen Führerschein wieder zurückgibt, erneut eine oder zwei schwerwiegende Auffälligkeiten, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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