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Bei Ferienarbeit krank - das sollten Sie beachten

Sie können sich bei Ferienarbeit krankmelden.
Sie können sich bei Ferienarbeit krankmelden.
Wer einer Ferienarbeit nachgeht und krank wird, sollte sich an einige hilfreiche Hinweise halten. Halten Sie unbedingt zuerst eine Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber. Sie sollten genau wissen, ab welchem Tag Sie einen Arzt aufsuchen müssen.

Was Sie benötigen:

  • Krankschreibung
  • Attest
  • Arbeitgeber informieren

So melden Sie sich bei Ferienarbeit krank

  1. Gehen Sie einer Ferienarbeit nach und werden krank, sollten Sie zuerst entscheiden, ob Sie so krank sind, dass Sie nicht mehr arbeiten können oder ob Sie durchaus noch in der Lage sind, Ihrer Ferienarbeit nachzugehen. Ferienjobs sind meistens sehr kurzfristig und da wird es besonders schwierig, einen Ersatz für Sie zu finden. Können Sie einfach Ihre Arbeitszeit mit einem Kollegen tauschen und dann in der darauf folgenden Woche mehr arbeiten, sollten Sie dies anregen und mit Ihrem Arbeitgeber kurz absprechen. Erläutern Sie ruhig, dass Sie erkrankt sind und daher gerne etwas weniger und daraufhin wieder mehr arbeiten möchten.
  2. Sind Sie nun so krank, dass Sie keinesfalls arbeiten können, rufen Sie frühzeitig Ihren Arbeitgeber an und melden sich krank. Dies müssen Sie am Morgen Ihres ersten Ausfalltages erledigen. Nur so kann Ihr Arbeitgeber besser planen.
  3. Sind Sie länger als einen Tag krank, so prüfen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag, ab welchem Krankheitstag Sie ein ärztliches Attest vorlegen müssen.
  4. Nach dem Gesetz müssen Sie dies am vierten Tag Ihrer Krankheit tun. Steht nichts in Ihrem Arbeitsvertrag, gilt für Sie die gesetzliche Regelung. Sie können bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ab welchem Tag er gerne ein Attest sehen möchte. Dies sollten Sie auch tun, um das Attest nicht zu spät vorzulegen.
  5. Schicken Sie das Attest Ihrem Arbeitgeber zu.
  6. Sie sollten wissen, dass die Tage, an denen Sie krankgeschrieben sind, weiterhin vergütet werden.

Wissenswertes über die ärztliche Krankmeldung

  • Eine ärztliche Krankmeldung brauchen Sie auch bei Ihrer Ferienarbeit erst am vierten Tag Ihrer Erkrankung. Dies ist so im Gesetz geregelt.
  • Abweichend hiervon kann Ihr Arbeitgeber bei Ihrem Ferienjob mit Ihnen vereinbaren, dass er das Attest früher sehen möchte. Dann finden Sie hierzu eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag.
  • Für die Krankmeldung gelten bei einer Ferienarbeit, dieselben Regelungen wie bei einer Vollzeitbeschäftigung. Sie werden weiterhin entlohnt und Sie sollten wissen, dass eine Krankmeldung keinesfalls ein Kündigungsgrund ist.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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