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Bei einer CD den Schreibschutz aufheben - Hinweise

Nicht alle Medien haben einen Schreibschutz.
Nicht alle Medien haben einen Schreibschutz.
Um den Schreibschutz von CDs gibt es eine Menge Gerüchte und auch Missverständnisse. Tatsache ist, dass dieser im üblichen Sinn nicht vorhanden ist und Sie ihn natürlich auch nicht aufheben können. Aber es kann schreibgeschützte Dateien darauf geben. Jeder sollte einiges über diese Datenträger wissen.

Schreibschutz von CDs

  • Wenn Sie normale CDs verwenden, haben diese nach dem Brennen immer einen Schreibschutz, denn Sie können diese kein zweites Mal mehr nutzen. Die Daten sind also vor einem Überschreiben geschützt. Das gilt auch, wenn Sie ein Programm benutzen, bei dem nur ein Teil der CD belegt wird und später weitere Daten zugefügt werden können. Trotzdem spricht man hier eher von einer vollen bzw. nicht leeren CD als von einer schreibgeschützten. Der Datenträger kann halt nur einmal beschrieben werden.
  • Wiederbeschreibbare CDs, sogenannte RW (Read-Write) haben nie einen Schreibschutz. Sie können die CD löschen und neu beschreiben. Es gibt keine Sicherung, wie zum Beispiel bei Disketten oder Flashkarten, die dies verhindern könnte.

In den genannten Fällen gibt es keinen Schutz oder ähnliches, den Sie aufheben könnten.

Aufheben des Schutzes

Oft wird es missverstanden, wenn man Daten von der CD aufruft und diese darauf neu ablegen möchte. Wenn Sie z. B. ein Word-Dokument von einer CD öffnen, etwas ändern und dies wieder schließen, kommt die Abfrage, ob Sie die Änderungen speichern wollen. Falls Sie dies bejahen, erscheint die Meldung, dass Sie den Schreibschutz entfernen müssen, weil die Datei sonst nicht gespeichert werden kann. Diese Mitteilung ist so nicht richtig. Es sieht so aus:

  1. Auf einer CD können Daten sein, die mit einem Schreibschutz versehen sind, zum Beispiel das Word-Dokument. Selbst dann, wenn dieser Schutz nicht explizit vorhanden ist, können Sie das Dokument nicht einfach öffnen, ändern und neu auf der CD abspeichern, denn auf einer CD können Sie in der Regel keine Daten ablegen, Sie können diese nur über ein Brennprogramm auf diese brennen. Ein Abspeichern wie auf einer Festplatte, einer Diskette oder einem Flashspeicher bzw. USB-Stick ist nicht möglich. Dieser Umstand führt zu der genannten Meldung.
  2. Sie können diese Dateien aber einfach auf der Festplatte des Rechners abspeichern. Falls die Meldung wieder erscheint, handelt es sich um den Schreibschutz der Datei. Diesen können Sie aufheben, wenn Sie die Datei mit der rechten Maustaste anklicken und dann auf "Eigenschaften" gehen. Nun müssen Sie nur noch das Häkchen entfernen. Jetzt können Sie die Datei auf der Festplatte, einer Diskette oder einer Flashkarte speichern.
  3. Wenn Sie damit fertig sind, ist es möglich, die Datei über ein Brennprogramm wieder auf der CD abzulegen, indem Sie eine Funktion wie "Eine bestehende CD ergänzen" auswählen. Das kann aber zu Problemen führen, weil dann zwei Dateien mit dem gleichen Namen darauf liegen könnten. Besser ist es, wenn Sie alle Daten auf die Festplatte ziehen und dann eine neue CD brennen.
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