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Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage beantragen - das sollten Sie beachten

Die Sonne ist ein unerschöpflicher Energielieferant.
Die Sonne ist ein unerschöpflicher Energielieferant.
Die Sonne am Himmel ist ein unerschöpflicher Energielieferant, und die Einspeisung von Solarstrom in das Stromnetz kann sich durchaus bezahlt machen. Ob Sie für eine Photovoltaikanlage überhaupt eine Baugenehmigung benötigen, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab bzw. davon, wie die Anlage beschaffen sein soll.

Bevor Sie darangehen, eine Photovoltaikanlage zu errichten oder umfangreiche Unterlagen einzureichen, um eine Baugenehmigung zu erhalten, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Vorhaben an seinem Standort überhaupt genehmigungspflichtig ist. Für eine einfache Anlage, die Sie auf Ihrem Dach errichten wollen, brauchen Sie nämlich oft keine Genehmigung.

Eine Photovoltaikanlage als baugenehmigungsfreies Vorhaben

  • Die Landesbauordnungen enthalten teilweise unterschiedliche Vorschriften dazu, ob und in welcher Form eine Photovoltaikanlage unter die baugenehmigungsfreien Vorhaben fällt. In NRW regelt beispielsweise § 65 Abs. 1 Nr. 44 der Landesbauordnung, dass bestimmte Solaranlagen keiner Baugenehmigung bedürfen. Dies gilt u. a. für solche Anlagen, die auf Dachflächen errichtet werden. Auch die Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes durch die Anbringung einer Solaranlage bedarf insofern keiner Genehmigung, vgl. § 65 Abs. 2 Nr. 3 LandesbauO NRW.
  • Anderes gilt jedoch, wenn die Errichtung der Solaranlage zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes führt.
  • Andere Landesbauordnungen können allerdings unklarere Regelungen enthalten. Beispielsweise bedürfen auch in Rheinland-Pfalz Solaranlagen an oder auf Gebäuden keiner Genehmigung, es sei denn, dass sie sich u. a. in der Umgebung von Kulturdenkmälern befinden.
  • Bevor Sie sich mit der Baubehörde darüber streiten, ob Sie Ihre Photovoltaikanlage "in der Nähe" eines Kulturdenkmals errichtet haben, sollten Sie vor Baubeginn nachfragen, ob Ihr Bauvorhaben nach Ansicht der Baubehörde unter diese Regelung fällt.

Größere genehmigungsbedürftige Anlagen

  • Wollen Sie allerdings nicht nur eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Hauses errichten, sondern einen ganzen Solarpark bauen, werden Sie um eine Baugenehmigung kaum herumkommen.
  • Die Landesbauordnungen enthalten die wichtigsten Hinweise dazu, wie der Bauantrag einzureichen ist. Wenn Sie Ihre genehmigungsbedürftige Anlage beispielsweise in NRW errichten wollen, gilt § 69 der LandesbauO NRW. Der Antrag ist schriftlich einzureichen um muss alle für die Beurteilung des konkreten Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen enthalten.

Die private Solaranlage auf dem Dach ist in den meisten Fällen genehmigungsfrei. Eine Baugenehmigung benötigen Sie in der Regel nur bei einer Nutzungsänderung des Gebäudes oder der Errichtung einer größeren Anlage.

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