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Bauanzeige: Formular - Hilfreiches

Eine Bauanzeige ist Vorschrift bei Bauvorhaben.
Eine Bauanzeige ist Vorschrift bei Bauvorhaben.
Wenn Sie in Deutschland ein Bauvorhaben planen, müssen Sie einige wichtige Vorschriften beachten. Hierzu muss einiges schriftlich bei Ämtern und Behörden vorgelegt werden. Dazu gehört zum Beispiel ein Bauanzeige-Formular.

Was Sie benötigen:

  • Bauanzeige-Formular

Es gibt in Deutschland ein Baurecht, an das sich auch Sie als Bauherr halten müssen. Hier ist genau geregelt, auf welchen Flächen gebaut werden darf und wie die Gebäude auszusehen haben. So zum Beispiel, wie die Dachneigung oder die Eindeckung auszusehen haben. Diese Dinge sind im sogenannten Bebauungsplan festgelegt, der in den Bundesländern jedoch unterschiedlich gehandhabt wird. Für ein Bauvorhaben gibt es allerdings auch Unterschiede, was die Beantragung angeht, das sehen Sie zum Beispiel an der Bauanzeige und dem dazu benötigten Formular.

Bauanzeige-Formular oder Bauantrag - der Unterschied

  • Im Baurecht sind auch die Bebauungspläne und deren Vorschriften geregelt. Dieses ist wie bereits genannt unterschiedlich geregelt. Dort wird auch festgelegt, unter welchen Umständen entweder ein Bauantrag oder eine Bauanzeige benötigt wird.
  • Während ein Bauantrag alle relevanten Daten eines Gebäudes ausweisen muss und dann vom Bauamt geprüft werden muss, wird bei einer Bauanzeige lediglich durch einen Architekten auf dem vorgeschriebenen Formular bestätigt, dass das Bauvorhaben dem zugrunde liegenden Bebauungsplan entspricht. Es handelt sich dann um eine genehmigungsfreie Baumaßnahme.

Die Daten die im Bauanzeige-Formular enthalten sein müssen

  • Das Bauanzeige-Formular gliedert sich in drei Bereiche. Zuerst enthält es Ihre Daten als Bauherr und dann, was gebaut werden soll und auf welchem Grundstück. Hierzu müssen Sie noch einen Entwurf der Maßnahme beifügen.
  • Als Nächstes müssen die Daten des Entwurfsverfassers eingetragen werden, der gleichzeitig bestätigt, dass alle relevanten Bauvorschriften eingehalten werden, also alles vorschriftsmäßig erstellt wird.
  • Zum Schluss muss noch ein Qualifizierungsnachweis des Erstellers der bautechnischen Nachweise erfolgen. Dies ist in aller Regel ebenfalls der Architekt. In anderen Fällen kann dies auch ein unabhängiger Sachverständiger sein. 
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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