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Auto exportieren - das sollten Sie beachten

Der Fahrzeughandel im Ausland boomt. Wer sein Auto exportieren will, muss beim Verkauf aufpassen.
Der Fahrzeughandel im Ausland boomt. Wer sein Auto exportieren will, muss beim Verkauf aufpassen.
„Kaufe Ihr Auto“, vermeldet ein visitenkartengroßes Zettelchen an der Windschutzscheibe. Wer daran denkt, sich ohnehin von seinem Fahrzeug zu trennen, zieht solch eine nette Ankündigung sicher in Erwägung. Doch wer sein Auto exportieren will, sollte sich gut absichern.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugbrief und Zulassung
  • Kaufvertrag
  • Überführungskennzeichen

Sollten Sie Ihr Auto ins Ausland verkaufen?

  • Anzuraten ist der Export für reparaturbedürftige Fahrzeuge, deren Instandsetzung zu teuer wird oder für Gebrauchtwagen, die auf dem deutschen Automarkt nur schwer zu verkaufen sind.
  • Händler, die Autos zum Exportieren aufkaufen, nehmen sogar Fahrzeuge mit teuren Schäden (z.B. Motor-, Unfall-, Kupplungsschäden). So gelangen ca. 400.000 in Deutschland zugelassene Gebrauchtwagen jährlich ins Ausland.
  • Besonders die Abnehmerländer Afrika, Italien, Frankreich, Weißrussland oder Turkmenistan sind interessiert an deutschen Fahrzeugen älterer Bauart. 

Das sollten Sie beim Exportieren beachten

  • Wollen Sie Ihr in Deutschland gekauftes und genutztes Auto exportieren und in ein Land verkaufen, das nicht der Europäischen Gemeinschaft angehört, müssen Sie der zuständigen Grenzzollstelle eine Ausfuhranmeldung überreichen. 
  • Exportieren Sie ein Auto mit einem Wert unter 1.000 Euro, reicht eine mündliche Anmeldung.
  • Die zollamtliche Bestätigung der Ausfuhr wird nur gegen Vorlage des Kaufvertrags sowie eines Ausfuhrkennzeichens, roten Nummernschildes oder Kurzkennzeichens erteilt (vorher bei der Kfz-Zulassungsstelle holen).
  • Für Umsatzsteuerzwecke ist ein internationaler Zulassungsschein nötig.
  • Für den Antrag eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie für das Exportieren Ihres Autos neben Personalausweis bzw. Reisepass, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung, aktuellem TÜV-Prüfbericht sowie Kennzeichen unter anderem auch eine Ausfuhr-Versicherungsbestätigung (bei der Versicherung nachfragen).
  • Handelt es sich um einen Firmenwagen, den Sie exportieren wollen, müssen Sie die Gewerbeanmeldung oder den Auszug aus dem Handelsregister vorweisen.
  • Achtung! Erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen, ist am darauf befindlichen Datumsfeld der Tag, Monat und das Jahr notiert, an dem der Versicherungsschutz beendet ist. Bis zu diesem Termin müssen Sie das Auto exportieren. Anderenfalls erlöschen die Zulassung und der Versicherungsschutz.

Ein Auto exportieren - so sichern Sie sich ab

  • Füllen Sie den Kaufvertrag (Vordruck aus dem Schreibwarenhandel oder Internet besorgen) vollständig aus.
  • Kopieren Sie den Ausweis des Käufers.
  • Verkaufen Sie das Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung.
  • Verlangen Sie die vorherige Bezahlung des Kaufpreises und den Zahlungseingang auf Ihr Konto. Um Falschgeldbetrug bei Barzahlung zu vermeiden, sollten Sie mit dem Käufer zur Bank gehen und das Geld direkt dort einzahlen lassen oder eine Bareinzahlung mit Beleg in einem deutschen Postamt vornehmen.
  • Übergeben Sie das Auto nur gegen vorherige Abmeldung.
  • Melden Sie das Auto am besten vor dem Verkauf beim zuständigen Straßenverkehrsamt ab.
  • Kündigen Sie den Versicherungsvertrag und vermerken Sie dies gesondert im Kaufvertrag. Selbst wenn der Händler oder Käufer verspricht, das Auto abzumelden und zu exportieren, könnte er sonst noch mit dem Fahrzeug fahren und Sie würden dafür haften.
  • Bestehen Sie darauf, dass der Händler bzw. private Käufer ein Überführungskennzeichen mitbringt.
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