Alle Kategorien
Suche

Ausstellende Behörde beim Personalausweis - das sollte man beim Beantragen beachten

Personalausweis beantragen: Zuständig ist die Meldebehörde.
Personalausweis beantragen: Zuständig ist die Meldebehörde. © Ilse_Dunkel_(ille) / Pixelio
Wer einen Personalausweis beantragen möchte, muss dies bei der Meldebehörde, die auch ausstellende Behörde ist, tun. Ein paar Dinge gilt es dabei zu beachten.

Was Sie benötigen:

  • bisherigen Personalausweis
  • Lichtbild

Der Personalausweis in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gilt für Personen ab 16 Jahren Ausweispflicht.

  • Der deutsche Personalausweis ist ein Identitätsnachweis. Er wird von den zuständigen staatlichen Stellen an den antragstellenden Bürger ausgegeben. Das Personalausweisgesetz, PAuswG, schreibt für Deutsche ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis oder Reisepass verpflichtend vor, der jedoch von Ausnahmen abgesehen nicht zwingend mitzuführen ist.
  • Die alten Personalausweise, die es seit 1987 gibt, haben eine Größe von 10,5 x 7,4 Zentimeter und müssen ein Lichtbild enthalten, das genauen Vorgaben unterliegt. Wer seit November 2010 einen Ausweis beantragt, bekommt bereits eine neue Variante. Der neue Ausweis hat nur noch die Größe einer Scheckkarte und enthält einen Chip. In diesem sind sowohl die auf dem Ausweis zu sehenden persönlichen als auch die biometrischen Daten gespeichert. Zu den biometrischen Daten zählen das Lichtbild, das ebenfalls auf dem Ausweis sichtbar ist, und, wenn der Antragsteller zugestimmt hat, zwei Fingerabdrücke. Ob man sich solche nehmen und auf dem Pass speichern lässt, ist jedoch eine freiwillige Entscheidung.

Die ausstellende Behörde

Einen Personalausweis kann man nicht an einem x-beliebigen Ort ausstellen lassen.

  • Wollen Sie einen Personalausweis beantragen, müssen Sie dies nach Paragraf 8 des Personalausweisgesetzes bei jenem Einwohnermeldeamt tun, bei dem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. In größeren Städten haben die Meldeämter „Niederlassungen“, die meist Bürgerbüro oder auch städtisches Dienstleistungszentrum genannt werden, in den einzelnen Stadtteilen. Dort können Sie Ihren Personalausweis selbstverständlich auch beantragen. Hergestellt wird der Pass von der Bundesdruckerei in Berlin, ausstellende Behörde ist jedoch nicht diese, sondern die Behörde, bei der Sie den Ausweis beantragt haben.  
  • Wenn Sie als Deutscher im Ausland leben, unterliegen Sie nicht der Ausweispflicht, können aber einen Personalausweis beantragen. Wollen Sie dies tun, müssen Sie noch bis Ende 2012 Ihren Antrag bei einem Einwohnermeldeamt in Deutschland stellen, erst ab 2013 können Sie mit Ihrem Anliegen zur diplomatischen oder konsularischen Auslandsvertretung vor Ort gehen. 
  • Für Wohnsitzlose gilt die Regelung, dass sie ihren Ausweis bei jener Gemeinde, in der sie sich aufhalten, beantragen.
  • Beim Beantragen zu beachten ist, dass Sie persönlich zur ausstellenden Behörde gehen müssen, um den Antrag zu stellen, Sie können also keinen (bevollmächtigten) Vertreter schicken. Auch Jugendliche ab 16 können ihren Ausweis selbst beantragen, wenn sie dies nicht tun, sind jedoch die Eltern zur Antragstellung verpflichtet.
  • Mitbringen müssen Sie Ihren aktuellen Ausweis und ein Lichtbild, das bestimmten Vorgaben entsprechen muss. Die Kosten betragen je nach Alter um die 23 oder 29 Euro. 
  • Beachten sollten Sie außerdem, dass Sie Ihren Ausweis rechtzeitig beantragen, denn die Wartefrist beträgt zwischen zwei und sechs Wochen.

Ein paar Dinge gilt es also bei der Beantragung eines Personalausweises bei der ausstellenden Behörde zu beachten.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
Teilen: