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Aufgebot bestellen beim Standesamt - so geht's

Das Aufgebot beim Standesamt bestellen und dann heiraten.
Das Aufgebot beim Standesamt bestellen und dann heiraten.
Jeder, der die Absicht hat eine Heirat einzugehen, muss beim zuständigen Standesamt das sogenannte Aufgebot bestellen. Darunter versteht man die Öffentlichmachung der Absicht heiraten zu wollen an Unbekannte, die eventuelle Rechte oder Ansprüche daraus geltend machen könnten oder Gründe haben dieser Heirat zu widersprechen.

Was Sie benötigen:

  • Den Wunsch zu heiraten

Wer heiraten möchte, dem dürfte bewusst sein, dass hierzu einiges an verwaltungstechnischem Aufwand betrieben werden muss. Beim Aufgebot muss einiges an Papieren vorgelegt werden. Bevor Sie also das Aufgebot bestellen beim Standesamt, sollten Sie im Vorfeld etwas Zeit aufwenden.

    Aufgebot bestellen beim Standesamt - so gehen Sie richtig vor

    1. Hochzeit bedeutet nicht gleich schnell heiraten und damit ist die Sache erledigt. Hier haben Sie im Vorfeld einiges zu tun, bis es dann zur Eheschließung kommt. Da die Heirat eine Angelegenheit ist, die normalerweise ein Leben lang halten sollte, ist auch eine Menge an Papieren notwendig, um dies zu untermauern.
    2. Beide Partner müssen Unterlagen über ihre Person vorlegen. Dabei handelt es sich um einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Außerdem um eine Aufenthaltsbescheinigung, die Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten.
    3. Des Weiteren benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches. Diese erhalten Sie beim zuständigen Standesamt. Alternativ hierzu gilt auch eine Abstammungsurkunde beider Eltern oder eine Geburtsurkunde, beides ebenfalls erhältlich beim zuständigen Standesamt.
    4. Sollte es bei einem von beiden oder bei allen beiden nicht die erste Heirat sein, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der vorangegangenen Ehen sowie die Scheidungsurteile.
    5. Es gibt noch zusätzliche Kriterien, wie zum Beispiel, wenn einer der Partner adoptiert wurde, bei denen Sie weitere Papiere benötigen. Über alle Eventualitäten sollten Sie sich deshalb nochmals beim zuständigen Standesamt erkundigen.
    6. Außerdem müssen Sie daran denken, dass die vorgelegten Papiere nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Danach muss die Trauung innerhalb von weiteren 6 Monaten vollzogen werden.
    helpster.de Autor:in
    Jürgen Hemminger
    Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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