Was bedeutet Auffanggesellschaft?
Eine Auffanggesellschaft kann gegründet werden, nachdem ein Unternehmen Insolvenz angemeldet hat. Damit diese Auffanggesellschaft gegründet werden kann, müssen sowohl die Gläubiger, als auch die/der Schuldner zustimmen.
- Im Rahmen der Auffanggesellschaft können die Geschäfte des bisherigen Unternehmens weiter geführt werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Gläubiger Vertrauen in die Fortführung des Unternehmens setzen. Nur wenn eine gewisse Chance besteht, dass die Kunden und somit die Aufträge bestehen bleiben, lohnt sich die Gründung einer Auffanggesellschaft.
- Arbeitnehmer würden zuerst vom Unternehmen gekündigt werden und erhalten bei der Auffanggesellschaft einen Zeitvertrag.
- Die Schulden des insolventen Unternehmens gehen nicht auf die Auffanggesellschaft über. So kann die Auffanggesellschaft ohne finanzielle Belastung den Betrieb weiterführen.
Die Funktionsweise nach der Insolvenz
Eine Auffanggesellschaft kann gegründet werden, um ein bestehendes Unternehmen vor dem Konkurs zu retten. Sie kann aber auch nach der Anmeldung der Insolvenz gegründet werden. Im letzteren Fall gelten die nachstehenden Regeln:
- Die Auffanggesellschaft übernimmt nach der Insolvenz die Betriebsmittel des insolventen Unternehmens.
- Die Verbindlichkeiten bleiben beim insolventen Unternehmen.
- Bisherige Arbeitnehmer können per Zeitvertrag weiter beschäftigt werden.
- Bestimmte Verträge gehen automatisch auf die Auffanggesellschaft über. Dies betrifft vorrangig Mietverträge, aber auch Versicherungsverträge. Verträge mit Lieferanten und Kunden gehen in der Regel nicht auf die Auffanggesellschaft über.
Eine Auffanggesellschaft kann dazu beitragen, dass ein Unternehmen "weiter bestehen" kann, wenn dies auch unter einer anderen Firmierung geschieht. Auf diese Art und Weise hat jedoch das insolvente Unternehmen die Möglichkeit, sich finanziell zu erholen und könnte so den Betrieb aufrechterhalten. Dies käme nicht nur den Kunden und Lieferanten zugute, sondern auch den Arbeitnehmern. Der Betriebsinhaber des insolventen Unternehmens kann im übrigen ebenfalls unter gewissen Voraussetzungen in der Auffanggesellschaft mitarbeiten.
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