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Angeln in Polen - darauf sollten Sie achten

Angeln nur, wo es erlaubt ist.
Angeln nur, wo es erlaubt ist.
In jedem Land gelten andere Bestimmungen und Gesetze. So gibt es in Polen eine Reihe von Gesetzen, die sie besser im Hinterkopf haben sollten, bevor sie die Angel an einem polnischen See auswerfen. Für die sogenannten Wasserlandschaften, gibt es ja nach Region unterschiedlich viele Bestimmungen - auch das Angeln betreffend.

Was Sie benötigen:

  • Angelschein

Erst informieren, dann Angeln

Bevor Sie mit der Angel ausgerüstet Richtung Polen starten, sollten Sie die wichtigsten Vorschriften kennen.

  • In Polen gibt es ein wichtiges Hauptdokument "Verordnung für Hobbyangler", in dem die Grundsätze des Angelsports geregelt sind. Diese Anordnungen müssen sie befolgen, um beim Angeln keinen Ärger mit den Ordnungshütern zu bekommen.
  • Den Angelschein "Karta rybacka", erhalten Sie in den einzelnen Regionalbüros der "Polski Zwizek Wedkarski" , auch einfach P.Z.W. genannt. Die P.Z.W. ist für alle Angelegenheiten rund ums Angeln zuständig.
  • Bevor sie mit dem Angeln beginnen, sollten Sie sich auch informieren, wer für die Wasserlandschaft, in der Sie sich befinden, zuständig ist. Es ist möglich, dass einzelne Regionen noch spezielle Verordnungen haben, welche nur für die regionale Wasserlandschaft gelten.

In Polen gelten folgende Regeln und Gesetze

  • In der Nähe von Talsperren müssen Sie einen Mindestabstand von fünfzig Metern zur Talsperre halten. Das gilt von dem Punkt an, wo der Fluss oder Bach in die Talsperre mündet.
  • Sie dürfen in Polen nur vom Ufer aus angeln. Wenn Sie z.B. ein paar Steine als Standhilfe ins Wasser legen und von diesen Punkten aus angeln, machen Sie sich strafbar. 
  • Auf Seen in Polen darf nur vom 1. Juni bis zum 30. September vom Boot aus in der Nacht geangelt werden. An allen anderen Tagen ist das Angeln auf Seen vom Boot aus verboten.
  • Wenn Sie angeln, dürfen Sie nicht mit Ihrem Boot in der Fahrrinne ankern.
  • Auch das Angeln von Brücken ist laut Gesetz in Polen verboten.
  • Benutzen Sie kein künstliches Licht, um die Fische anzulocken. Denn sollten Sie es doch tun, machen Sie sich strafbar und müssen mit zum Teil empfindlichen Strafen rechnen.

Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie vor Ort das Büro der regionalen P.Z.W. aufsuchen und sich erkundigen.

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