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ADAC-Mitgliedschaft kündigen - so geht's

Der ADAC ist im Falle einer Autopanne schnell vor Ort.
Der ADAC ist im Falle einer Autopanne schnell vor Ort.
Im Falle einer Autopanne braucht man sich als ADAC-Mitglied keine Sorgen zu machen. Wer zukünftig auf den Service des ADAC verzichten möchte, kann seine Mitgliedschaft kündigen. Hierzu genügt ein kurzes Kündigungsschreiben.

Form und Fristen zur Kündigung der ADAC-Mitgliedschaft

  • Gemäß der Satzung des ADAC ist für eine Kündigung grundsätzlich die Schriftform erforderlich. Die Kündigung kann entweder per Fax oder per Post erfolgen, wobei bei Briefsendungen aus Nachweisgründen der Versandweg "Einschreiben" gewählt werden sollte.
  • Eine Kündigungsfrist ist ebenfalls in der Satzung des ADAC festgelegt. Zur Beendigung der ADAC-Mitgliedschaft muss spätestens 3 Monate vor Ende der laufenden Beitragsperiode gekündigt werden.

So kündigen Sie Ihre ADAC-Mitgliedschaft

Erstellen Sie ein Kündigungsschreiben zur Beendigung Ihrer ADAC-Mitgliedschaft. Dieses Schreiben sollte folgende Inhalte besitzen:

  1. Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift im Absenderfeld.
  2. Das aktuelle Datum.
  3. Die Anschrift des ADAC im Empfängerfeld.
  4. Die Formulierung "Kündigung meiner Mitgliedschaft" sowie Ihre Mitgliedsnummer in der Betreffzeile.
  5. Die formale Anrede als Einleitung im Textfeld (z.B. "Sehr geehrte Damen und Herren").
  6. Eine kurze Erklärung Ihrer Kündigung. Hierbei ist keine Angabe von Gründen erforderlich. Es genügt ein Satz wie beispielsweise "Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt meine ADAC-Mitgliedschaft".
  7. Eine Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung der Kündigung.
  8. Gegebenenfalls eine Erklärung zum sofortigen Widerruf der erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung.
  • Nachdem Sie das Kündigungsschreiben unterschrieben haben, senden Sie dieses bitte per Einschreiben oder per Fax an den ADAC.
  • Den Status Ihres Einschreibens können Sie auf den Internetseiten der Deutschen Post anhand Ihrer Sendungsnummer verfolgen.
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