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Absturzsicherung beim Flachdach - Die Vorschriften

Ein Flachdach ragt auf einer Hauswand in den strahlend blauen Himmel.
Ein Flachdach ragt auf einer Hauswand in den strahlend blauen Himmel. © Martin Martz / unsplash.com
Ein Sturz ist immer gefährlich und kann schwere oder sogar tödliche Folgen haben. Die genaue Höhe, aus der man fällt, spielt dabei ab einem gewissen Punkt keine Rolle mehr. Aus diesem Grund gelten auch für Flachdächer gewisse Vorschriften zur Absturzsicherung.

Regelungen zur Absturzsicherung bei Flachdächern in der DIN 4426

Prellungen, Knochenbrüche und Schlimmeres: Wenn wir stürzen, endet das vergleichsweise selten glimpflich. Umso gefährlicher ist es daher, von einem Flachdach in die Tiefe zu fallen. Genau das sollen die Vorschriften zur Absturzsicherung bei Flachdächern vermeiden, wie Sie unter anderem in der Norm DIN 4426 für sichere Arbeitsplätze zusammengefasst werden. Als erste Faustregel gilt hierbei, dass eine Absturzsicherung auf einem Flachdach bereits ab einer Höhe von mehr als einem Meter vorgeschrieben ist und dabei generell - sofern und wann immer möglich  - ein Geländer als solche vorzuziehen ist. 

Vorschriften zur Absturzsicherung laut DIN 4426

Grundsätzlich gibt die DIN 4426 vor, dass für die Absicherung zum Schutz gegen Absturz technische Maßnahmen, beispielsweise in Form einer Umwehrung, gegenüber individuellen Maßnahmen wie einer Einzelanschlageinrichtung vorzuziehen sind. Insbesondere für Flachdächer sind Lösungen mit dauerhaft befestigen Umwehrungen in der Regel die beste Lösung. Erhältlich sind dafür inzwischen auch klappbare Modelle, wenn Sie Ihre Gebäudeansicht nicht dauerhaft beeinträchtigen wollen. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt allerdings auch nachgerüstet werden. 

Sind technische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz nicht möglich, so ist es in der Verordnung weiter festgelegt, sind dauerhaft angebrachte Systeme zur individuellen Absturzsicherung in Betracht zu ziehen. Sollten weder technische noch dauerhafte Maßnahmen zur sicheren Begehung von Dachflächen vorgesehen sein,  muss im Bereich von 0,6 Metern um den Dachausstieg beziehungsweise bei jedem Zugang zur Dachfläche mindestens eine dauerhafte Einrichtung zur Befestigung vorgesehen werden. Genauere Hinweise hierzu sind in der DGUV-Information 201-056 zu finden. Dort wird außerdem aufgeführt, welche Absturzsicherungen sich wann besonders eignen. Für schneearme Gebiete zum Beispiel und als ideale Systemanordnung für alle Dachformen ist zunächst ein Bereich mit Rückhaltesystem zu wählen und speziell an den Ecken zusätzlich ein Bereich mit Auffangsystem.

Hilfe bei der Einhaltung der Vorschriften

Da es sich bei all diesen Regelungen allerdings nicht nur um aufwändig Vorschriften, sondern in erster Linie um wichtige Schutzmaßnahmen handelt, sollten diese auch stets berücksichtigt werden. Wer sich unsicher ist, diese im Alleingang wirklich richtig umsetzen beziehungsweise einhalten zu können, der sollte sich im besten Fall Expertenrat und die Hilfe sachkundiger Personen holen. Über das Internet zum Beispiel sind verschiedene Anbieter oder Firmen wie.... zu finden, die Sie bei der Planung und Montage der Absturzsicherung speziell für Ihr Flachdach unterstützen. 

Zögern Sie also nicht  diese Hilfe tatsächlich in Anspruch zu nehmen, damit ihr Dach möglichst gefahrlos begangen werden kann und Schlimmeres vermieden. Denn wie der Volksmund schon weiß: Sicher ist sicher. 

helpster.de Autor:in
Linda Rosenberger
Linda Rosenberger Linda hat als erfahrende Tänzerin mit Bühnenerfahrung viele Beauty- & Stylings-Tipps parat. Die Ingeneurin hilft ihrem Umfeld aber auch jederzeit mit kreativen Ratschlägen und technischen Problemen im Haushalt & Zuhause.
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