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Ab wann darf man 125 ccm fahren? - Das sollten Sie übers Motorradfahren wissen

Motorradfahren kann gefährlich sein.
Motorradfahren kann gefährlich sein.
Der Motor röhrt, die Kurven locken - doch nicht in jedem Alter dürfen Sie sich auf jedes Motorrad setzen. Die verschiedenen Kraftrad-Führerscheinklassen sehen auch unterschiedliche Regelungen dazu vor, ab wann jemand welche Klasse und damit auch 125 ccm fahren darf.

Die unterschiedlichen Motorradtypen erfordern zu ihrer Beherrschung auch unterschiedliche Fähigkeiten und Erfahrungen. Ab wann jemand beispielsweise eine Maschine mit 125 ccm und damit ein sogenanntes Leichtkraftrad fahren darf, ist in der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" (kurz: Fahrerlaubnisverordnung) geregelt.

Ab wann ein Leichtkraftrad bis 125 ccm gefahren werden darf

  • Ein Motorrad mit höchstens 125 ccm Hubraum gilt als Leichtkraftrad, wenn es zudem nicht mehr als 11 kW Motorleistung hat. Wenn Sie ein solches Motorrad fahren wollen, benötigen Sie dafür die Führerscheinklasse A1, die Sie frühestens mit 16 Jahren erwerben können.
  • Bevor Sie 18 Jahre alt werden, dürfen Sie mit dem Führerschein für die Klasse A1 jedoch nur solche Leichtkrafträder fahren, die eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h haben.
  • In die Klasse "A beschränkt" (ab 19.01.2013: A2) fallen die mittelschweren Krafträder. Um diese Führerscheinklasse erwerben zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Sie berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse der Maschine von mindestens 6,25 kg pro kW (ab. 19.01.2013: bis 35 kW Motorleistung).
  • In die Klasse "A unbeschränkt" (ab 19.01.2013: Klasse A) fallen schließlich die schweren Krafträder ab 25 kW Motorleistung (ab 19.01.2013: ab 35 kW Motorleistung). Wenn Sie gleich mit Klasse A einsteigen wollen, müssen Sie dazu mindestens 25 Jahre alt sein (ab 19.01.2013 ist der Direkteinstieg bei Klasse A mit mindestens 24 Jahren möglich).

Wann der Ausbildungsbeginn möglich ist

  • Wenn Sie den Führerschein für eine Motorradklasse erwerben wollen, müssen Sie beim Ausbildungsbeginn noch nicht das für den Führerschein erforderliche Alter haben.
  • Mit der theoretischen Ausbildung können Sie bis zu einem halben Jahr vor dem entscheidenden Geburtstag beginnen, die theoretische Prüfung dürfen Sie dann frühestens drei Monate davor ablegen.

Nicht in jedem Alter darf jedes Motorrad gefahren werden. Doch ein Ausbildungsbeginn für die gewählte Klasse ist auch schon vor dem entscheidenden Geburtstag möglich. Wann es für die nächste Klasse so weit ist, sollten Sie allerdings auch von Ihren persönlichen Fähigkeiten abhängig machen.

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