585 pl. ist die Kennzeichnung für die entsprechende Feingoldlegierung
In Deutschland ist es grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben, goldene oder silberne Schmuckgegenstände mit einem Stempel zu versehen. Werden Schmuckstücke jedoch punziert, so muss die Kennzeichnung auch entsprechend des Feingesetzgehaltes erfolgen.
- 585 pl. bezeichnet Schmuckgegenstände, die mit einer Feingoldlegierung überzogen sind. Dabei steht die Zahl für den entsprechenden Feingehalt des Goldes. Demnach entsprechen 585 Gold 14 Karat und einem Feingehalt von 58,5 Prozent.
- Der Rest setzt sich aus verschiedenen Edelmetallen wie Silber, Kupfer, Weißgold, Blaugold oder Gelbgold zusammen.
- Die Buchstaben pl. stehen für Plated und deuten auf den Überzug hin. Dabei handelt es sich um eine internationale Bezeichnung, die in der Regel nicht gestempelt wird.
Kennzeichnung von Edelmetallen
Punze ist die Bezeichnung für den Stempel auf Edelmetallen.
- Anhand des Stempels können Sie den Feingehalt des Schmuckstücks beziehungsweise der Legierung entnehmen. Und da die Punzierung, wenn sie denn vorgenommen wird, dem Gesetz über den Feingehalt von Edelmetallen entsprechen muss, garantiert der Hersteller dafür. Das heißt, dass eventuelle Abweichungen des Feingehaltes 1 Prozent nicht überschreiten dürfen.
- Auf dem Stempel des Schmuckstücks muss der Goldgehalt als dreistellige Zahl in Tausendstel sichtbar sein.
- Grundsätzlich ist jede Legierung möglich und darf demzufolge auch als solche gestempelt werden.
- Das Stempeln erfolgt, indem die Punze auf dem Schmuckstück positioniert und anschließend mit dem Hammer eingeschlagen wird.
- 14 Karat-Goldlegierungen mit 58,5 Prozent Feingehalt sind mit 585/1000 gekennzeichnet.
Vor allem für Schmucksammler und Anleger sind die Kennzeichnungen von Edelmetallen von besonderer Bedeutung. Denn diese geben Aufschluss über den Zeitpunkt und den Ort der Fertigung sowie den Feingehalt.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?