Verschiedene Arten von Teilzeitjobs
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Je nachdem wie viel Sie in Ihrem Job verdienen, unterscheidet man zwei verschiedene Formen von Teilzeitjobs - den "normalen" sozialversicherungspflichtigen Job, und den sogenannten "Minijob".
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Unter Minijob versteht man eine Arbeitsstelle, bei der man nicht mehr als 400 € monatlich verdient. Der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge in die Sozialversicherung und ist somit weder krankenversichert noch hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Steuer kann pauschal oder mit Lohnsteuerkarte berechnet werden.
- Liegt der Verdienst über 400 € monatlich, werden Sie als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer gemeldet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie 401 € oder 3000 € verdienen. Sie zahlen Beiträge in alle vier Sozialversicherungskassen ein und müssen eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
2 oder mehrere Jobs gleichzeitig
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Haben Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job, können Sie einen - aber nur einen - Minijob nebenbei annehmen. Das bedeutet, haben Sie einen Job, bei dem Sie zum Beispiel 600 € monatlich verdienen, sind sie dort versichert, und müssen die Lohnsteuerkarte vorlegen. Sie können dann einen Minijob, bei dem Sie 400 € verdienen, annehmen. Hier müssen Sie maximal mit einer Pauschalsteuer von 2% rechnen.
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Bei dieser Konstellation müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie nicht mehr als einen Minijob annehmen. Der Zweite wird dann nämlich immer sozialversicherungspflichtig. Beispiel: Sie verdienen bei einem Job 500 € und haben einen Minijob mit 50 €. Dann wird Ihnen ein weiterer Minijob für 300 € angeboten. Da nur der erste Minijob als solcher abgerechnet werden darf, wird der zweite Minijob - also der mit den 300 € - sozialversicherungspflichtig. Nun fallen beim zweiten Job Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer an, was zu hohen Abzüge führt.
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Haben Sie keinen Job über 400 €, also nur Minijobs, sind die Regeln wieder etwas anders. Sie dürfen 2 oder auch mehrere Teilzeitjobs unter 400 € gleichzeitig haben, wenn Sie zusammen nicht mehr als 400 € verdienen. Haben Sie also einen Job, in dem Sie 100 € verdienen, und 2 weitere mit je 150 €, so liegt der Verdienst von allen drei zusammen bei 400 €, sodass Sie alle drei gleichzeitig annehmen können.
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Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie die 400-€-Grenze nicht überschreiten. Sobald Sie nämlich zusammen 401 € verdienen, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig - nicht nur einer! Achten Sie also unbedingt darauf, denn die Minijob-Zentrale - dort werden alle Minijobs gemeldet - prüft die Verdienste bei den einzelnen Arbeitgebern, und sendet diesen einen verbindlichen Bescheid, in dem die Ummeldung in einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob vorgeschrieben wird.
Ein Ferienjob bietet häufig die Möglichkeit, in freien Zeiten während der Schule oder dem Studium …
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