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Einen 165-Euro-Job ausüben - darauf sollten Sie dabei achten

Ein Aushilfs-Job auf 165-Euro-Basis kann auch während der Arbeitslosigkeit ausgeübt werden.
Ein Aushilfs-Job auf 165-Euro-Basis kann auch während der Arbeitslosigkeit ausgeübt werden.
165 Euro darf ein Arbeitslosengeld-Empfänger (ALG 1) in einem Nebenjob verdienen, ohne dass seine Leistungen gekürzt werden. Besonders wenn das Arbeitslosengeld sehr niedrig ist, kann der 165-Euro-Job die finanzielle Krise ein wenig besänftigen. Die Summe ist nicht sehr hoch, damit lässt sich jedoch beispielsweise ein ordentlicher Einkauf im Supermarkt finanzieren. Viele können sich nicht vorstellen, was es bedeutet, bereits Mitte des Monats kein Geld mehr für den Lebensmitteleinkauf zu haben. Leider gibt es aber in unserer Gesellschaft Familien, die mit solchen Problemen konfrontiert werden und das Angebot, einen 165-Euro-Job ohne Leistungskürzungen annehmen zu dürfen, gerne wahrnehmen.

165-Euro-Jobs haben mehrere Vorteile. Zum einen geben Sie Ihnen die Möglichkeit, Ihr Arbeitslosengeld aufzustocken, denn Nebentätigkeiten bis zur Grenze von 165 Euro dürfen laut Gesetz verdient werden, ohne dass das ALG 1 gekürzt wird. Zum anderen sind diese Minijobs sozialversicherungsfrei, d.h. das was Sie verdienen, wird Ihnen auch ohne Abzüge ausbezahlt. Ein weiterer Vorteil, den die Ausübung eines Minijobs auf 165-Euro-Basis mit sich bringt, ist eher psychischer Natur. Ohne Job zu Hause zu sitzen kann sehr deprimierend sein. Ein 165-Euro-Job gibt Ihnen das Gefühl, eine Aufgabe zu haben und ermöglicht darüber hinaus soziale Kontakte zu Ihren Arbeitskollegen. Unter Umständen bietet Ihnen ein 165-Euro-Job die Gelegenheit, an eine Vollzeitstelle in derselben Firma heranzukommen.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen 165-Euro-Job ausüben

  • Minijobs sind bis zu einem Betrag von 400 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei. Sind Sie jedoch arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld (ALG 1) von Ihrem zuständigen Arbeitsamt, darf Ihr monatliches Einkommen 165 Euro nicht übersteigen, denn ansonsten wird Ihr jetziges Arbeitslosengeld um den entsprechenden Betrag gekürzt.
  • Bei der Ausübung eines 165-Euro-Jobs gibt es eine Einschränkung bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit. Sie ist auf insgesamt 15 Stunden begrenzt. Der Grund hierfür ist, dass jemand, der über 15 Stunden pro Woche beschäftigt ist, nicht mehr als Arbeitsloser gilt und seine Leistungen somit komplett eingestellt werden.
  • Einen 165-Euro-Job dürfen Sie als Empfänger von ALG 1 sogar neben einem weiteren Job ausüben, ohne dass die Leistungen gekürzt werden. Dies ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie den anderen Nebenjob bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübt hatten. 
  • Waren Sie also vor der Arbeitslosigkeit bereits über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten in einer geringfügigen Beschäftigung tätig, dürfen Sie einen weiteren Job auf 165-Euro-Basis annehmen. Dabei bleiben sowohl der 400-Euro-Job, in der Höhe des Einkommens, das in den 12 davorliegenden Monaten durchschnittlich erzielt wurde, als auch der neue 165-Euro-Job anrechnungsfrei. 
  • Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Freibetrag von 165 Euro nicht aufgestockt wird, falls Sie in Ihrem anderen Nebenjob plötzlich weniger verdienen. Versuchen Sie daher, in Ihrem zweiten Minijob, wirklich nicht mehr als 165 zu verdienen, wenn Sie keine Kürzung Ihrer Arbeitslosengeld-Leistungen wünschen.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass die wöchentliche Arbeitszeit, auch bei zwei Nebenjobs, nicht mehr als 15 Stunden pro Woche betragen darf.
  • Leider sieht es bei Empfängern von ALG 2 anders aus. Hier liegt der Freibetrag bei 100 Euro. Von den restlichen 65 Euro des 165-Euro-Jobs dürfen nur 20% behalten werden. Der Rest wird dem ALG 2 angerechnet.
  • Denken Sie daran, dass Empfänger von Arbeitslosengeld die Pflicht haben, bei Aufnahme eines 165-Euro-Jobs, das zuständige Amt unverzüglich und ohne Anforderung darüber zu informieren.
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