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5-Tages-Kennzeichen - so überführen Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß

5-Tages-Kennzeichen - so überführen Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß2:29
Video von Heike Kadereit2:29

Ein 5-Tages-Kennzeichen ist, wie der Name schon besagt, ein Kfz-Kennzeichen, das genau fünf Tage gültig ist. Sie können es als Privatperson für die Überführung eines Fahrzeuges nach dessen Kauf oder zum Verkauf verwenden, Probefahrten mit zum Kauf stehenden Fahrzeugen ermöglichen, oder ein abgemeldetes Fahrzeug zur technischen Überprüfung vorführen.

Was Sie benötigen:

  • Kfz-Kennzeichenschild
  • eVB-Nummer
  • Ein 5-Tages-Kennzeichen, auch Kurzzeitkennzeichen genannt, verliert automatisch fünf Tage nach seiner Anmeldung seine Berechtigung.
  • Das Kennzeichen weist rechtsseitig ein gelbes Feld auf. Dort ist das Ablaufdatum zu erkennen. Dieses besteht aus drei Ziffernpaaren. Das erste Paar bezeichnet den Tag, das zweite den Monat und das dritte die beiden letzten Zahlen des laufenden Jahres. Nach diesem Datum dürfen Sie das Kennzeichen nicht mehr benutzen.
  • Früher gab es die roten Kennzeichen. Sie sind auch heute noch in Gebrauch, aber nur den gewerblichen Kfz-Händlern vorbehalten. Sie werden vielfach missbräuchlich auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt.
  • Die 5-Tages-Kennzeichen stehen hingegen auch Privatpersonen zur Verfügung. Sie dürfen das Kennzeichen nur an einem einzigen Fahrzeug benutzen und es nicht abwechselnd an verschiedenen Fahrzeugen anbringen.
  • Sie benötigen keine TÜV-Untersuchung oder TÜV-Plakette oder Abgasuntersuchung. Das Fahrzeug muss aber verkehrssicher sein.
  • Für die Beantragung eines 5-Tages-Kennzeichens verlangen die Zulassungsstellen bundeseinheitlich eine Verwaltungsgebühr von derzeit 10,20 EUR (Stand Juli 2011). Ferner müssen Sie die Kosten für die Herstellung des Nummernschildes tragen.

Das brauchen Sie für ein 5-Tages-Kennzeichen

  1. Sie benötigen ferner die Deckungszusage einer Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsvertrag muss mit dem Zulassungsdatum übereinstimmen. Wird das Fahrzeug dann bei dieser Versicherung endgültig versichert, wird der Beitrag für die kurzzeitige Deckungszusage meist verrechnet.
  2. Sie können die elektronische Deckungszusage (eVB-Nummer) bei einigen Versicherern auch online beantragen. Diese wird als E-Mail versandt.
  3. Für die Zulassung benötigen Sie neben der eVB-Nummer Ihren Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung. Soll ein Dritter die Anmeldung vornehmen, müssen Sie ihm eine Vollmacht ausstellen. Firmen müssen die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug vorlegen.
  4. Ein 5-Tages-Kennzeichen kann an Ihrem Wohnort zugelassen und an jedem beliebigen Standort des Fahrzeuges angebracht werden. Sie dürfen damit aber nur ein Fahrzeug überführen, wenn Sie es gekauft haben oder zum Käufer fahren wollen, wenn Sie es probefahren oder beim technischen Überwachungsverein vorführen.
  5. Sie können ein 5-Tages-Kennzeichen auch im Ausland benutzen. Die EU-Staaten und die Schweiz erkennen dieses deutsche Kurzzeitkennzeichen an. Allerdings sollten Sie mangels normaler Zulassungspapiere bürokratisches Unverständnis einkalkulieren.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.