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Rote Kennzeichen beantragen - so erhalten Sie ein Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind nur fünf Tage gültig.
Kurzzeitkennzeichen sind nur fünf Tage gültig.
Die allgemein als rote Kennzeichen bekannten Kurzzeitkennzeichen, die für Privatleute gar nicht rot sind, können Sie immer dann beantragen, wenn Sie nur ein Auto überführen wollen, beim privaten Autokauf eine Probefahrt planen oder ein bisher abgemeldetes Fahrzeug zum TÜV oder zur DEKRA fahren.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis (oder Reisepass)
  • eVB-Nummer
  • Kennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen für den privaten Gebrauch ist zwar nicht mehr rot, aber es ist immer noch der einfachste Weg, schnell und günstig ein Auto für kurze Zeit anzumelden.

Wann sind rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?

  • Heutzutage werden echte rote Kennzeichen nur noch an gewerbliche Kfz-Händler ausgegeben. Ihre Berechtigung wird gesondert geprüft und diese Art der Kennzeichen haben eine deutlich längere Gültigkeit. Privatleute, die ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, bekommen ein Kennzeichen in Weiß mit schwarzer Schrift. Es hat ein gelbes Feld am rechten Rand. Darin stehen untereinander drei Zahlen, die zusammen das Ablaufdatum bilden.
  • Ihr Kurzzeitkennzeichen gilt genau fünf Tage ab dem Datum der Antragstellung. Danach darf es nicht mehr genutzt werden.
  • Sie dürfen das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb Deutschlands für Probefahrten, Vorstellungen zur technischen Prüfung oder Überführungen verwenden. Es ist nicht als Saisonkennzeichen für einen Wochenendausflug oder für eine Fahrt ins Ausland geeignet. Stellt Ihnen ein Händler für eine Probefahrt eines seiner roten Kennzeichen zur Verfügung, ist es nur an dem Fahrzeug zu verwenden, für das er die Begleitpapiere aushändigt.

So beantragen Sie ein Kurzzeit-Nummernschild

  1. Der Antrag auf rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen wird bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihrer Stadt gestellt. Ob Sie als Privatmann Ihr Kurzzeitkennzeichen später an ein Fahrzeug schrauben, das Sie gerade einige Hundert Kilometer entfernt gekauft haben, ist dabei gleichgültig.
  2. Für den Antrag benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass nebst Meldebestätigung.
  3. Weitere schriftliche Bescheinigungen oder Nachweise sind nicht erforderlich. Ausgenommen ist eine Vollmacht, wenn Sie für jemand anderen das Kennzeichen beantragen. 
  4. Wichtig ist besonders, dass Sie eine sogenannte eVB-Nummer haben, wenn Sie  Ihr Kurzzeitkennzeichen beantragen. Diese hat im Jahr 2008 die alte Doppelkarte abgelöst. Von Ihrer Autoversicherung erhalten Sie diese Nummer, die gleichzeitig zentral für alle Zulassungsstellen mit den entsprechenden Daten gespeichert wird. Darauf greift die Zulassungsstelle dann einfach zu, wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen.
  5. Wenn Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle gestellt haben, erhalten Sie dort eine Bescheinigung, um das Kennzeichen anfertigen zu lassen. Schildermacher finden Sie meistens in der direkten Nähe der Zulassungsstelle.
  6. Auf das neue Kennzeichen klebt der Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle dann die Stempelplakette und Sie können es für die nächsten fünf Tage verwenden. 

Auch privat ist es einfach, ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Es kostet nur etwas Zeit und natürlich die Gebühren der Zulassung. Eine Probefahrt ist also bei einem Gebrauchtwagenkauf unter Privatleuten kein Problem.

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