Wenn Sie eine BahnCard 25 oder BahnCard50 bestellen, beträgt die Geltungsdauer zunächst ein Jahr. Die BahnCard wird seit einigen Jahren allerdings nur noch als Abonnement vertrieben. Das heißt: Sie müssen es der Deutschen Bahn rechtzeitig mitteilen, wenn Sie nicht weiter BahnCard-Kunde sein wollen.
So verfassen Sie eine Kündigung
- Die Kündigung muss bei der Deutschen Bahn spätestens sechs Wochen vor dem Ablaufdatum der noch gültigen BahnCard eingehen. Der Gültigkeitszeitraum ist auf der Vorderseite Ihrer BahnCard vermerkt. Vergewissern Sie sich daher, dass Sie das Abonnement noch kündigen können.
- Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss die Kündigung bei der Deutschen Bahn schriftlich erfolgen. Per Telefon können Sie Ihr Abonnement daher nicht kündigen.
- Notieren Sie sich Ihre BahnCard-Nummer. Diese finden Sie direkt unter Ihrem Namen auf der Vorderseite der Karte.
- Setzen Sie ein Schreiben auf, indem Sie der Deutschen Bahn mitteilen, dass Sie Ihr BahnCard-Abonnement kündigen möchten. Geben Sie auf der Kündigung unbedingt auch Ihre BahnCard-Nummer an.
- Vermerken Sie auf Ihrem Anschreiben, dass Sie auch eine Bestätigung Ihrer Kündigung wünschen.
- Die schriftliche Kündigung können Sie entweder per Post, per E-Mail oder per Fax einreichen. Schicken Sie Ihre Kündigung entweder als E-Mail an bahncard-service@bahn.de oder per Fax an die Nummer 01805/121998. Wenn Sie postalisch kündigen möchten, müssen Sie das Schreiben an folgende Adresse senden:Bahncard-Service, 60643 Frankfurt am Main.
Die Bahncard ist ein Abonnement, dass automatisch verlängert wird, wenn Sie es nicht …
Um bösen Überraschungen zu entgehen, verschicken Sie Ihre Kündigung möglichst per Einschreiben und/oder mit Rückschein. So können Sie sicher sein, dass Ihre Kündigung an der richtigen Stelle gelandet ist. Denken Sie außerdem daran, eine Bestätigung/Rückmeldung seitens der Bahn einzufordern.
Weitere Autorin: Ina Konopka
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