Bahncard kündigen - so geht´s

Die BahnCard wird nur noch als Abonnement vertrieben. Wie man das Abonnement aber kündigen kann, ist auf der Website der Deutschen Bahn nur schwer in Erfahrung zu bringen.
Matthias Glötzner
05.07.2010 Matthias Glötzner
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Wenn Sie eine BahnCard 25 oder BahnCard50 bestellen, beträgt die Geltungsdauer zunächst ein Jahr. Die BahnCard wird seit einigen Jahren allerdings nur noch als Abonnement vertrieben. Das heißt:  Sie müssen es der Deutschen Bahn rechtzeitig mitteilen, wenn Sie nicht weiter BahnCard-Kunde sein wollen. Gehen Sie zur Kündigung Ihres Abonnements wie folgt vor:

  1. Die Kündigung muss bei der Deutschen Bahn spätestens sechs Wochen vor dem Ablaufdatum der noch gültigen BahnCard eingehen. Der Gültigkeitszeitraum ist auf der Vorderseite Ihrer BahnCard vermerkt. Vergewissern Sie sich daher, dass Sie das Abonnement noch kündigen können.
  2. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss die Kündigung bei der Deutschen Bahn schriftlich erfolgen. Per Telefon können Sie ihr Abonnement daher nicht kündigen.
  3. Notieren Sie sich Ihre BahnCard-Nummer. Diese finden Sie direkt unter Ihrem Namen auf der Vorderseite der Karte.
  4. Setzen Sie ein Schreiben auf, indem Sie der Deutschen Bahn mitteilen, dass Sie Ihr BahnCard-Abonnement kündigen möchten. Geben Sie auf der Kündigung unbedingt auch Ihre BahnCard-Nummer an.  
  5. Vermerken Sie auf Ihrem Anschreiben, dass Sie auch eine Bestätigung Ihrer Kündigung wünschen.
  6. Die schriftliche Kündigung können Sie entweder per Post, per E-Mail oder per Fax einreichen. Schicken Sie Ihre Kündigung entweder als E-Mail an bahncard-service@bahn.de oder per Fax an die Nummer 01805/121998. Wenn Sie postalisch kündigen möchten, müssen Sie das Schreiben an folgende Adresse senden:Bahncard-Service, 60643 Frankfurt am Main.
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15.12.2010 Videoproducer helpster

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