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Kriterien von Pflegestufe 2 - wichtige Infos

Kriterien für die Pflegestufe 2 notieren.
Kriterien für die Pflegestufe 2 notieren.
Neben den Leistungen der Krankenversicherung erhält jeder nach Bedarf und dem Vorliegen bestimmten Kriterien bzw. Voraussetzungen im Falle der Pflege aus der Pflegeversicherung entsprechende Hilfe. Der Pflegebedarf ist in Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 eingeteilt.

Kriterien der Pflegestufen

  • Damit jede pflegebedürftige Person entsprechend ihrem individuellen Bedarf Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Die dazu gehörigen Richtlinien sind in den Begutachtungsrichtlinien zusammengefasst. Diese dienen dem Medizinischen Dienst als Maßstab zur Einstufung des Pflegebedürftigen in die für ihn gültige Pflegestufe.
  • Es wird zwischen den Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 unterschieden.
  • Alle Pflegestufen werden nach dem zeitlichen Aufwand der Pflege beurteilt. Dieser Zeitaufwand bemisst sich nach der Kompetenz und den Fähigkeiten eines Laien, der für pflegerische Aufgaben nicht ausgebildet ist.
  • Diese Zeitlimits sind sehr eng ausgelegt und berücksichtigen lediglich die Handlungen am Pflegenden.
  • Beispielsweise darf ein Laie für das Putzen der Zähne beim Pflegenden nicht mehr als fünf Minuten benötigen. Jede Minute mehr wird nicht anerkannt.
  • Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes ist es demnach, den zeitlichen und täglichen Aufwand den ein Laie als Pflegemaßnahmen am Pflegenden ausübt, exakt zu ermitteln.
  • Daraus wird anschließend der Wert für die entsprechende Pflegestufe und den sich daraus ableitenden Leistungen aus der Pflegeversicherung ermittelt.

Voraussetzungen für die Pflegestufe 2

  • Die Pflegestufe 2 wird Ihnen zuerkannt, wenn Sie eine Person pflegen, die schwerpflegebedürftig ist.
  • Die wichtigsten Kriterien für die Pflegestufe 2 ist der Aufwand der Grundpflege, die mindestens zwei Stunden umfasst. Insgesamt ist das Zeitfenster allerdings auf drei Stunden täglich angesetzt, denn es kommen noch wöchentliche Aufgaben für die hauswirtschaftliche Hilfe hinzu.
  • Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die Ihnen ein Gutachter ins Haus schickt. Dieser wird an Hand Ihrer Angaben und dem, was er mit eigenen Augen sieht, die entsprechende Einstufung in eine Pflegestufe vornehmen.
  • Bevor der Gutachter mit Ihnen spricht, ist es sehr wichtig, dass Sie sich im Vorfeld bereits Notizen über den Pflegeaufwand notieren.
  • Das Beste ist, Sie führen ein Pflegetagebuch über einen längeren Zeitraum. Seien Sie dabei sehr genau in den Angaben und vergessen Sie nichts. Es werden nur bestimmte Pflegemaßnahmen anerkannt mit einem streng limitieren Zeitaufwand.
  • Zum Beispiel wird für das Baden eines Pflegebedürftigen ein Zeitfenster von 20 bis 25 Minuten angesetzt. Dabei werden allerdings Verrichtungen, die der Pflegende selbst noch ausführen könnte, abgezogen. Beispielsweise das Waschen im Intimbereich oder das Waschen des Gesichtes.
  • Notieren Sie also, um die Kriterien zu erfüllen, alle Handreichungen und Maßnahmen vor dem Gutachtertermin peinlichst genau.
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